Teleki József gróf: Hunyadiak kora Magyarországon. Oklevéltár. X. (Pest, 1853.)
oflenn Kriegen, zwischen allen vnsern vndertancn , vnd den von Cili, vnd allen den jrn , begeben hat, es seij nam, Raub,prannt, niderprechen der hewser, oder todslege , Das sol zu baiden Seiten gancz ab vnd hingelegt sein. Vnd was hewser, dörffer , gülte leute vnd güter von yettwedern teil ingeczogen vnd genomen worden sind , Die sullen wir von baiden tailn widergeben , zwischen hie vnd Sannd Michelstag schirstkünftig , den , der solh leute , giitere vnd gründe sein , Was aber ausserhalben des obgenanten kriegs , hewser , güter oder gründe ijemands genomen weren, an baiden Seiten, Das sol man jn auch widergeben zwischen hie und Sand Michels tag, Vnd was vmb abgenomen nucze warn , oder ob sich sust , ausserhalb des kriegs , oder in dem frid Jchts begeben hetle , darumb ain tail gegen dem andern zusprechen hette,das man auch, mit baider parthie wissen vnd willen , nit geainen möcht, Das sol besteen auch bei sechs personen, vnd bey ainem Obmann, die von baiden tailn, darczu genant vnd gegeben werden, Vnd was dieselben ainhelliclich , oder der maist tail , vnder In erkennt vnd entschaident , dabey sol es auch beleiben. vnd von baiden tailn gehalten werden. Vnd darauf sullen, all vnwillen , krieg, vnd Spänne, als obgemelt ist, gancz abgetan vnd ain verrichte Sach sein. Vnd alles das obengeschriben steet ; geloben vnd wellen wir Künig Fridrich , stät vnd veste halden , für vns vnd vnser erben , vnd all fürsten von Österreich, all geuerde vnd argelist, darjnne genczlich ausgeschaiden. Vnd des ze vrkund haben wir unser kuniglich Insigel, an disen brief tun hengen. Geben zu der Newnstat nach Krists geburd vierczehenhundert vnd darnach in dem dreuunduierczigistem Jare , am Freitag nach vnserr liebenFrawntag Assumptionis,VnsersRichs im Vierden Jare. De mandato domini Regis in consilio. A csász. kir. titkos levéltárból.