Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 1 (Budae, 1852-1856)

Mantissa

655 öfter, und etlich Tropfen Vitriol-Geist (bis die Säure wenig vorschlaget) zum Gebrauch beyzubringen. Anbey wird dem Patienten die Ruhe sowol im Gemüt als am Leibe samt einem ordentlichen, und massigen Schlaf, so viel möglich zu ergreiffen anbefohlen. Der Urin, und Stuhlgang sollen allermassen ihren Fortgkng haben; bey Verhaltung des ersteren, kan man die Eywischwurtzen , und gebratenen Zwi- fel in Lein-Oel resten, dann mit ein wenig Scorpion-Oel vermischen, und al­so auf die Blasen auflegen. Sofern aber der Stuhl-Gang schon vor der Krankheit einige Tage zuruk geblieben wäre, kan man solchen gleich Anfangs durch Biesen- oder Wind-Ku­geln, wie auch Stuhl-Zäpflein, welche, in Abgang, von Honig, und Sallz durch Aufsieden zubereitet werden können, beförderen: nachgehends aber ist besser die erstere Tagen nicht viel daran zu bewegen, bis man gesehen, ob die Natur das übel in die äusserliche Theile ausgestrieben hernach aber können alle 3 Ta­gen zu Beförderung dessen erstbemeldte Mittel angewendet werden. Und da schon vorhin berühret, wie dass die Kranken die Angst, Fordít, und alle Gemüts-Anligenheiten fliehen, dargegen aber in gutem Vertrauen gegen Gott mit der Geduld die Krankheit auswarten sollen, so ist hernach auch um so mehrers zu hoffen, dass der Allerhöchste die nach gegenwärtig verfaster Meinung angewendete Hilfs-Mittel zu segnen belieben werde. 549. Patentes circa liyberna tempore P est is. Decretnm Caesareo-Regium. Loimicon, die 10. Novbr. 1738. Vide: — Tomo II. sub Nr. 131. pag. 106 Acclusum / signatum. (Palentalium Libr. II. pag. 167. Nr. 106.) 559. Praecautiones obtutu JPestis in Hungária grassaníis, in usum Boli e miae, Moraviae ac Siles i a e. Ordines Consilii Bohemici. die 5. Januarii 1739. Wir N. N. der Böm. Kays. . . . Majestät respective würcklich Geheimb­und andere Räthe, Camerern, verordnete königliche Statthaltern , und Obri­sten Landes-Officiere im Königreich Böheimb. Geben hiemit Jedermänniglichen was Standes, Würden oder Wesens die seyn mögen, zu vernehmen; was massen die leydige Seuche der Peslilentz sich immmer weiter und weiter auszubreiten beginnet, und davon bereits, wie es ohnehin bekannt, nicht nur das Fürstenthumb Siebenbürgen, nebst dem gantzen Temeswarer - Banat, sondern auch ein Theil von dem König­reich Hungarn, wie auch dem sichern Vernehmen nach von dem König­reich Pohlen angeslecket worden ist, und sofort umb sothanes Uebel in dieses Königreich Böheimb nicht einschleichen zu lassen, aller Vorsorge no­ting seyn will; Weswegen dann man pro Primo: Zur desto sicherer Verhüttung dieses befahrenden Contagions- Uebels, in denen hierlandig- Königlichen Fünff Cranitz-Kreysen be- nanntlichen in dem B unt z l au er zu Reichstadt, Zwitrau, Gabel, Grottau, Friedland, Reichenberg, Eysenbrod, Hochstadt, Smail und Turnau; dann in dem Kön ig g r atze r zu Marschendorf, Kolben , Satzler, Trautenau, Kö­nigshann, Wechelsdorf, Johannesberg, Ottendorf, Nachod, Reichenau, Ro-

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