Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 1 (Budae, 1852-1856)
Mantissa
727 Hornung 1756 con einer gleichfalls gründlichen Feder ins Deutsche versetzet worden. Ich unterlasse hier diesem schönen, und höchst nutzbaren Werke das billige Lob zu sprechen, welches ihm kein unpartheyischer Leser wird versagen können. Denn des Verfassers Ruhm (den die forschende dankbare Fachwelt mit Ehrfurcht seiner Asche in die ewige Jahre hinein zollen wird) ist ohnehin schon so gross, dass ihm durch meine geringschätzige Lobsprüche wohl nicht vieles Zuwachsen würde. Des gelehrten Uebersetzers Namen aber verschweige ich gar, weil es mir aus unbekannten Ursachen nicht erlaubt ist, ihn zu nennen. Er ist durch ein grosses Werk, mit welchem er viele nützliche Erkenntnissen und Wissenschaften aus dem Alterthum der Vergessenheit entrissen hat, den Gelehrten genug bekannt geworden, und wird es bis zur Unsterblichkeit werden, durch ein noch grösseres Werk, zu dem alle Liebhaber der feinen Musen mit Eifer schon wirklich pränumeriren. Im nämlichen Jahre 1756 im Octobermonat wurde dieses Werk aus der französischen auch in die italienische Sprache übersetzet, vom Uebersetzer mit gelehrten Anmerkungen bereichert, und zu Rovereid gedrucket. Diese Ue- bersetzung führet den Titel: Considerazione intorno alia pretesa Magia Postuma presentata al supremo Diretlorio di Vienna dal Signor Barone Gerardo van Swielen Archiatro delle Cesaree Maesta, e Prefetto della loro Bibliotheca. Dal Francese nell’Italiano recata con annotazioni del traduttore. Roveredo ai 26. Ot- tobre 1756. Die wälschen Anmerkungen werde ich ins Deutsche übersetzen. Das deutsche Werklein selbst aber werde ich getreulich so liefern, wie es aus der Feder des gelehrten Uebersetzers geflossen ist. Dass ich den Titel: Anmerkungen über die vorgegebene Zauberey der Abgestorbenen, welchen sowohl die französische als italienische Schrift führet, nicht beybehalten habe, ist darum geschehen, weil ich eben auch in diesem Stücke dem deutschen Uebersetzer folgen wollte, der seiner Arbeit den Namen V a m- pyris mu s schöpfte. Der Aberglauben vom Vampyrismus wird lateinisch Magia Posthuma, oder Zauberey der Abgestorbenen genennet. Die Vampyren aber sind verstorbene Menschen, welche zuweilen später, zuweilen eher aus dem Grabe aufstehen, dem Menschen erscheinen, das Blut aussaugen, an die Hausthübarbarischen Process wider die armen Abgestorbenen durchsucht. Und Herr Baron van S w i e t e n , einer der gelehrtesten Männer von Wienn , der durch andere seinige weiseste Werke schon so berühmt ist, dass seine Verdienste alles Lob übersteigen würden, hat Ihrer kaiserl. königl. Majestät über dieses Geschäfte sein Gutachten abgegeben durch gegenwärtige Anmerkungen, welche er französisch abgefasset hat, die wir aber in deutscher Sprache hier liefern unter dem Titel : Vampyr ismus. Das erlauchte und gerechte Gemüth der glorwürdigen Monarchián, die allen Fällen zum Guten ihrer Unterthanen wachet, zeigte über das unbehutsame Verfahren in dieser Prozessache die höchste Ungnade. Gleichwie man , um dergleichen veraltete Aberglauben auszurotten , Gewalt und behände Entschlüs- sung brauchen muss ; also gaben Höchstdieselbe plötzlich den ernsthaften Befehl, man solle die schärf esten Rescriplen durch alle kaiserl. königl. Erbländer, an alle Magistraten, Policeyverwalter, an alle Regierungen abgehen lassen, kraft welchen dergleichen Aberglauben nicht nur allein verhindert, gestraft, sondern gänzlich aufgehoben seyn sollten. Und wenn sich ein Zufall ereignet, dessen natürliche Ursache man noch nicht genugsam erkennet; sollte sich beileibe keiner mehr erkühnen, sich in diese Händel zu mischen, ohne zuvor Ihrer Majestät davon Nachricht zu ertheilen. Höchstdieselbe werden alsdenn mit jenen Mitteln vorzubeugen wissen , die man in dergleichen Umständen für anständig, nützlich und billig erachten wird.