Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 1 (Budae, 1852-1856)

Mantissa

723 ständig eruirte Hergang der Sachen ist sowohl an Seiten des Geistlichen als weltlichen Gerichts nichts anders, als ein aus verderbter Einbildungskraft, und sträflichen Vorurtheilen herrührender Zusammenhang abscheulicher Su­perstitionen , und unverantwortlicher Illegalitäten ,,Man betrachte entweder die bey diesem Verfahren zum Grund genom­menen Indicia, woraus die denen verstorbenen angeschuldete angebliche Ma­gia Posthuma gefolgeret, und wessentwegen ihre entseelte Cörper sofort von dem geistlichen Gericht der weiteren Ruhe auf einem geweihten Orth für un­würdig erkennet, dann von dem weltlichen Gericht zum Feuer verdammet worden, oder auch die Art und Weis des mit diesen Cörpern vorgenommenen Verfahrens, so veroffenbaret sich ein- als andererseits eine grobe Unwissen­heit, und ein um so sträflicheres Unternehmen, je mehrere Aergernuss da­durch dem einfältigen Bauren-Volk gegeben, und von der Geistlichkeit . . welcher . . . nach denen Pflichten ihres Berufs .... diesen eingewurzelten Wahnwitz auszurotten obgelegen wäre, die gesunde Vernunft und die Grund- Feste der Religion bestritten werden.“ „Den Ungrund deren ersteren, welche in der Unv er Wesenheit deren Leibern, und Biegsamkeit deren Gliedmassen, dann B e äng s t- und Beunruhigungen deren Lebenden bestehen sollen, hat der Leib- und Proto-Medicus Freyherr van Swieten in seiner darüber verfassten ...........Deduction standhaft dargethan, und mit unwider­leg lichen Beweisthumen gezeiget, dass die Erhaltung deren Cörperen von der Verweesung auch unter der Erden durch mehr oder weniger Zeit aus ganz natürlichen und zufälligen Ursachen, als da seynd: die Umstände der Krank­heit , die Hitze, oder Kälte der Luft, die Beschaffenheit des Erdbodens, und dergleichen mehrere, herrühren könne , mithin hieraus, dass bey denen ex- humirten, und verbrennten 19 Körperen noch einige unverfaulte und biegsa­me Theile wahrzunehmen gewesen, mit so wenigeren Bestand ein Indicium des Yampirismi habe gefolgeret werden mögen, als auch bey jener für unverdäch­tig gehaltenen und noch von denen anderen zur Erde bestatteten zu diesem Ende geflissentlichen exhumirten Körperen von denen Commissariis Wabst und Gasser einige unverfaulte Theile, und sogar in deren einem etwas weniges Blut befunden worden. Dahingegen die in denen Aussagen deren eyd- lich abgehörten Leuthen hervorkommende nächtliche Beängst- und Beunruhi­gungen in nichts anderen, als einem vermeyntlichen Drucken, und eitlen Träu­men bestehen, deren Ursprung theils der durch tägliche Anhörung deren Erzäh­lungen , eingenommenen Einbildungskraft, und der Wirkung der daraus ent­stehenden gräulichen Furcht, theils deren von Brustkrankheiten, mit welchen viele deren vorgeblich gedruckten Personen nach dem von denen zweyen Com­missariis veranlassten Untersuchung behaftet wären, verursachten Aengstig- keiten beyzumessen seye ; aus deme allen gänzlich erhellet, wie falsch, und betrüglich die vermeyntliche Indicia der Magiae Posthumae seynd, dasjenige zu geschweigen, was in denen Inquisitions-Actis von einer gewissen Marianna Saligerin, oder sogenannten Richter Wenzlin, welche 18 Wochen vor deme begraben, und für die Ursache alles Uebels gehalten worden, vorgegeben wird, massen die ihr angeschuldete Superstitiones mit nichten erwiesen, und also vermöge Rechten nicht ein Indicium ad inquirendum, folglich um so weniger eine rechisbeständige Probe ad condemnandum abgeben können. Nun aber auf die Art und Weis dieses grausamen und abscheulichen Verfahrens zu ge­langen , .... so ist doch das Verbrechen der Zauberey, wobey es auf keinem Irrthum in Glaubenssachen, sondern auf einen Bund mit dem bösen Feind an­kommet, kein solches Crimen , dessen Untersuchung denen Consistoriis unter-

Next

/
Thumbnails
Contents