Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 1 (Budae, 1852-1856)
So wurde denn, obschon der Abschluss mit der k. Universitäts-Buchdruckerei geschehen und ein eingeleiteter Probedruck von Sr. R. R. Hoheit gutgeheissen war, die Herausgabe von Monat zu Monat verschoben, bis endlich nach so langen Mühen, Aufopferungen und übermässiger Geduld das alles vereitelnde schmerzlichste Ereigniss „das Hinscheiden des höchsten Gönners und Beschützers“ eingetreten. Nun jeder bessern Hoffnung vollends beraubt, verhielt ich mich bis zur Katastrophe des Frühjahres 1848, wie auch während der ungarischen Ministerialzeit ganz und gar ruhig, suchte und bat nichts, arbeitete aber unverdrossen an der Vervollkommnung meines Werkes und fand in Fejér's Codex diplomaticus, im Corpus Juris canonici, in Michnay und Lieh ner' s Ofner Stadtrecht, Schic and tn er etc. die bisher gänzlich unbekannt gebliebenen interessantesten Beiträge zur pragmatischen und Verwaltungs-Geschichte, wie zur Statistik des öffentlichen Sanitätswesens in Ungarn aus den ältesten Zeiten. Durch die stürmischen Wechselfälle aus meiner stillen Zurückgezogenheit aufgeschreckt, musste endlich auch ich die ruhige Stätte meines Amtes verlassen und dem aus wahrem Patriotismus mit bedeutenden Opfern bisher gehegten literarischen Streben entsagen, bis Ordnung und Ruhe wiederkehrten. Zum Tröste war meiner, ich muss es sagen, undankbaren, mühevollen Arbeit, ein zweiter hoher Gönner und Beschützer in Seiner Excellenz den k. k. bevollmächtigten Hofcommissär, Herrn Karl Freiherrn von fie- ringer-Oedenberg; geworden. Hochderselbe hatte die Gnade mich mit der Aufforderung zu beehren, meinen reichhaltigen Elenchus der Normalien zur amtlichen Benützung als Geschäfts mittel für die Sanitätssection überlassen zu wollen, und sprach Sich wohlwollend und theilnehmend über die Herausgabe des Werkes aus. Ich wagte daher in einem untherthänigsten Vortrag über die No th Wendigkeit des Werkes im Sinne des Folgenden das Wort zu nehmen: „Euere Excellenz!“ „Wenngleich durch die hohe Staatsverwaltung von jeher im ämtli- „c h e n B e r e i c h e d e r öffentlichen Gesundheit allgemeine, für die „eadem erecta sint, quomodo item administrentur, quemve exerant e f- „f e c t u m ? audito eatenus ordinario suo Physico, ejusdem hoc in merito praestan- „dam Relationem substernendo , exhaurientem Informationem usque finem anni la- „bentis isthuc exhibere non intermittant.“ Datum ex Cons. Regio Locumt. Hung, die 17. Martii 1846 celebrato. — Es war diess ein gedrucktes Cirkular, lateinisch und ungarisch. Jedoch wurde von allen, auf die im erwähnten Gesuch mit noch mehreren erbetenen Fragen, geschehenen und eingelangten Berichten — obschon dieses Intimat einzig und allein aus der Verhandlung meines Gesuchs hervorging und somit speciell und ausschliesslich mich inieressirte — mir nie das Geringste mit- getheilt; dieselben waren im Archiv der k. ung. Statthalterei angehäuft. Erst im- Laufe der jüngsten Zeit konnte ich zu dem Besitz derselben Gelangen. —