Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)
Regimen Caroli VI. imperatoris et regis
20 / Allerdurchlauchtigster etc. Allergnädigster Erblandes Fürst und Herr. Eure Kays, und Kön. May. solle dieszes dero kön. Gouverno hiemit allergehor- samst nicht Vorhalten, was masseti dero königl. Haubtman des Znaymber Kreises sub dato den 8. und hesterno praesentato anhero berichtet habe, wie das ein Jayspitzer Fleish-Hacker von letzt verwichenen Anspitzer Vieh-Markt einen hungarishen Ochsen gebracht, weicherden folgenden Tag darauf gleich umbgefallen, und da Er den Zustandt des hinfalls durch den S. V. Abdecker in beisein einiger geschwornen eruiren lassen, so da befunden worden wäre, das sothaner Ochs an einer ansteckenden Seuche, mit welcher er gleich von Auspitz, und etwan noch bevor, ehe er dahin gekommen, hätte behaftet sein müssen, und zwar von dein Milzbrand crepiret seyn; von welchen dergestalten inficirten Ochsen eingangs bemelten Jayspitzer Fleish-Hacker, sein bey Haus geholtes Rindvieh, gleich nach einand mit solcher übler Seuche und so genannter ro the n rühr angestekhet worden seyn, das in fünf Tagen ihme fünf slukh unbgefallen; zu deine thäte sich dieses Uebel weithers daselbsten ausbreithen, das würcklich in fünff hausern das Hornvieh erkrankhter sich befinde, und darunter nebst des Fleishhackers fünff stukh, andere drey crepiret wären, auch über alle angewandete Hilfs-mittel keine Besserung verspührt werde. Sonsten hätte nebst mehr erwehnten Jayspitzer Fleishhacker seiner aussage nach, auch anderortige Fleishhacker, sonderlich aber die Iglauer, eben aus diesen Hauffen zwölff Ochsen von einem so genannten Zaruba, und Mikolasch N. beeden Ochsen-händlern zu hungarish Skalitz erkauffet, worunter gleichfalls ein- oder mehrere Ochsen von solcher ansteckenden Seuche inficiret sein dürffen, und daher Er Znaimber kön. Kreys-Haubtmann Euer Mayestät kön. Haubtmann des Iglauer Kreyses solches zur Vorsorge unverzüglich intimiret, im übrigen alle erforderliche anstallten, damit das umgefallene Viehe denen Generalien gemäss mit haut und haar in dieffe shachten verscharret werde, vorgekehret habe. Ingleichen hat Eure May. allhiesiger Brünner Creisz-Haubtmann sub hodierno praesentato angezeiget, von dem Gödinger Würthshafts Beamten die Nachricht erhalten zu haben, das in Hungarn zu Skalitz, Hollitsh und anderen mit gedachter Herrshaft Göding angränzenden Orthern, unter den Horn- Vieh ein umbfall sich äussere, und dieser Tagen einem naher Auspitz treibenden hungarishen Ochsenhandler vor dem Mareh-Flusz zwei siükh Ochsen in den Trieb würklich umbgefallen sein sollen. Wie nun allergnädigster Erb-Landcs-Fürst und Herr diesem in diesem Euer May. Erb-Marggraff'thumb Mähren vermag verschiedener anderwärtigen Berichten waltenden, und je länger je mehr umb sich greifenden, anjezo aber obrecensirten zweien Creysz-ambllichen Berichten nach, in dero Erb-Königreich Hungarn invalescirenden übel (wodurch nicht allein das hierländishe Vieh mehrers angestekhet, und dem armen Contribuenten zu Eurer May. und des Publici undienst ein gröszerer Schaden Zuwachsen, sondern auch durch Verzöhr- und geniessung derley inficirten hungarishen Fleisches, unter denen Menschen Krankh- und gefährlichkeiten entstehen derfften) bestmöglichst und shleinigst vorzubiegen und zu steuren die nothdurfft erfordert; als thut man denen jenigen kön. Creysz-Haublleulhen, welcher Creysze der Vieh-umbfall betrifft, das weilen an ihrer accuraten Vigilanz, damit all das jenige, icas zu sopirung dieses übels von hier aus und von den Creisz-Ambt denen Generalien gemäsz angeordnet wird, in allen und jeden von denen Landes Inwohnern auf das genaueste beobachtet und befolget werde, das meiste gelegen ist, dieselbe daher darob fleiszige obsicht tragen, und an ihrer Zuthuung nichts erwinden lassen sollen, iterato ernst-gemessen einbunden; respectu