Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 2 (Budae, 1852)
Regimen Caroli VI. imperatoris et regis
135 concredidissemus, eidemque pro commissariis, fideles nostros Venceslaum Ru- dovsky de Hustirzan, nostrum generalem vigiliarum Praefectum et Conaussagen aydlich vernommen , den Erfolg auch sodann hiehero berichtet , im- mittels aber mit denen schon öfters anbefohlen Sanitäts-Anstalten fortgefahren , und aus denen Vorstädten niemanden in die Vestung, oder sonst wohin gelassen, sondern selbe auf das genaueste umbzinglet, und bewachtet icerden solle; und ist in hac conformitate auch von seithen der Hung. Hof-Canzley das nöthige an den Magistrat zu Ofen unter einstens erlassen worden. Nachdeme also aus denen von erst gedachten 3 Beschauern aydlich abgelegten, und unter 24. December eingeschickten Aussagen clar zu enlnemmen toure, dass zu Ofen die unter lähren Vorwanclt die Ped et sc hen benannten wollende Contagion ungezweiffelt eingerissen seye, so hat sye Hof - Commission besagte Protoc. ddto 26. dicti Mensis Decembris geschlossen , dass die Vestung und Stadt Ofen , wie auch die sammentlichen Vorstädte vor Inßcirt angesehen , von der Communication mit andern gesundlen Orlhen gänzlich aussgeschlossen, und wohl bewacht werden sollen; in Verfolg dessen auch lauth Protoc. ddto 4. Jenner dieses Jahrs denen Ofner Weinhändlern , und andern Leuthen von Ofen hiehero zukommen, damahls in solang (biss man nicht den zu gedachten Ofen hergestellter Gesundheit vollkommen versichert seyn würde) nicht gestattet worden ist ; obwohlen nun von der Ofner Sanitäts-Commission unterm 3. ejusdem mensis Januarii vorgestellet worden , das in der Wasser- und Raizenstadt von vielen Tagen nichts Verdächtiges verspüret wurde, und bey fürwehrender einschrenkung der Stadt Ofen eine Hungers- Noth entstehen dür/fte , so hat doch sye bestehende Commission allerdings nöthig befunden , den 7. d. M. zu rescribiren , das mit denen veranstalteten disposilio- nen fernerhin forthgefahren , besonders aber der verdächtigen Wasser-, Cr oaten- und Raizenstadt die Communication mit der Vestung und Alt-Ofen, ingleichen auch mit der Stadt Pest, und andern daherumbliegenden Dorffscha/flen abgeschnitten , und erstbesagte Vorstädte mit genügsamer Miliz umbziglet, anbey aber wie vorhero an die benachbarthen Commitaten schon expediret tcorden ist , die nöthige Victualien zugeführet icerden sollen. Umb aber des wahren Zustandls in Ofen desto mehrer vergeicisset zu sein, hat man al da hin zur Vornemmuig einer genauen Visitation annoch zwey Doctores abgeschikhet. Man ware aber schon zum Voraus der Meinung, dass, wan auch gleich in dieser Visitation nichts Contagioses oder Suspectes mehr entdekhet würde, gedachte Stadt jedannoch durch die gewöhnliche Contumaz-Zeit in Bedenkhen , dass aldorlhen gleichwolls entweiche Personen an einer ansteckenden Krankheit gestorben, auf gewisse muss gesperrt verbleiben solle. Nach deme also von sothanen Doctoribus , wie auch von der Ofner Sanitäts- Commission die Nachrichten eingeloffen, dass die Vöstung und Vorstädte (die Raizenstadt ausgenohmen) genau visitiret, und daselbst nichts Contagioses ent- deckhet worden seye, ist Vermög Protocoll ddto 28. Januarii geschlossen, und von Ihrer Kays. Kön. Mayest. beangenehmet worden: dass die Einspörung der Stadt Ofen , und denen Vorstädten aufgehoben, die Raizenstadt aber so lang sie nicht visitiret, und rein befunden worden, eingeschlosscn verbleiben sollet4mss denen hiernach von denen Doctoribus eingcschicliten Rapporten aber waren nicht unklar abzunehmen, dass in der Raizenstadt die leydige Seuche wirklich grassire , wessentwegen dan Vermög Protocoll ddto 23. Februarii und 10. Martii geschlossen worden, dass gedachte Raizenstadt ferners hin gespöret bleiben solle; Annebens ist der Sanitäts-Commission zu Ofen untern 11. Martii mitgegeben worden, dass selbe wider den Ofner Magistrat, fahls er denen in Sanitäts-Sachen ergehenden Verordnungen nicht nachleben würde, mit dem Brachio Militari fürgehen, und thme bedeuten soll, dass Er, so fern die Stadt Ofen wegen weiters umb sich greifenden Lbels abermahlen gespöret werden mäste, diesfahls der Verantwortung, wegen nicht fürkerung benothigter Anstalten zum meisten unterworfen seyn würde , welches auch dem Magistrat alda durch die Hungari- sche Hof-Canzley inlimiret, und dieser an die Ofner Sanitäts-Commission gäntzliclien angewiesen worden ist. Nach deme aber aus Ofen von der daselbstigcn Sanitäts-Commission so wohl, als auch von dem Magistrat ahla die unvermuthet weithere Nachrichten ddto 21. Mártii disz Jahrs eingeloffen, dass in der alldortigen Raizenstadt wegen derselben Einsparung von der aldaigen Gemeinde ein öffentlicher Aufstand erreget ,