Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/4 (Budae, 1861)
Continuatio altera regiminis imperatoris ac regis Francisci (II.) I.
12 nen, und zwar mit einem in heisser, im Essig abgelöschter Asche, im warmen Wein oder heissem Wasser, worin Camillen, Salvei oder Velin (Wermuth- Kraut) abgekocht werden sollen, getunkenen Fetzen brauchen; Wenn die Schmerzen sich vermehren sollten, so müssen 10—12 Blutigeln auf dem Leibe oder auf dem Magen angewendet werden: Wider die Krämpfe an Händen und Füssen, sind die Reibungen sehr nützlich, und zwar müssen die von dem Krampfe behafteten Glieder mit einem Flanellenen oder wollenen, im Camphorat-Essig, oder Seifengeist, oder warmen mit Pfeffer vermischten Branntwein, — getunkenen Fetzen, oder endlich in einem eigends im Hause zugerichteten aus nachstehenden Materialien bestehenden Geiste; nemlich (2 ein Atel Pf.) 1 Oka Geist. — — — 1 dto Essig. (I ein 8tel Pf.) y2 dto Seifenkoth. dto y2 dto Senf. 40 St. Pfeferoni geschnitten , in 24 Drachmen (2y2 Loth) Campher und 10 Haipl Knoblauch; All dieses vermischt lasst man — wenn es nicht zulässig ist 8 Tage — wenigstens 24 Stunden bei der Sonne trocknen, welcher Geist sodann vortrefflich wird, um damit den kranken Körper zu reiben; Diese Reibung muss jedoch mit solchen Nachdruck geschehen, dass der Kranke es ordentlich spüren soll, indem je heftiger man reibt desto mehr Nutzen es bringt; Man badet sodann den Kranken in einer Wanne voll warmen Wassers, worin man auch Ileublumen und aromatische Kräuter gibt; Unter Einem d. t. im Baden, wird der Kranke mit einem Flanelle gerieben, und wenn derselbe das Bad verlassen hat, mit einer warmen Decke und Pelzen oder was immer für warmen Kleidungsstücken gut gedeckt. Zur Stillung des Brechens und Kopfschmerzens ist es nothwendig, dem Kranken — dem Alter angemessen — 3, 4, 5, bis 10 Tropfen Salvcy-Oehl stündlich zu verabreichen , bis er eine Schmerzen-Lindernng bemerkt haben wird. In diesem Falle ist auch das Opium vorteilhaft, wenn es in Salcei- Thee — dem Alter gemäss — 5 bis 10 auch mehrere Tropfen gegeben wird, vorsichtshalber ist es jedoch besser, dass dieses Arzenei-Mittel von dem Arzte ordinirt werde. Der Arzt kann nach den Umständen , dem Kranken auch Ader lassen; Wenn nun mit Gotteshilfe der Kranke nach Gebrauch dieser Hilfsmittel anfangen sollte sich zu erholen, so möge er gut auf sich sorgen, um nicht in eine andere Krankheit zu geraten. Für die Reconvalescenten sind bittere Arze- neien nützlich, ebenso guter Wein, jedoch wenig. W ehr ungs-Miitel. 1. Es dürfen nicht viele in einem Wohnorte sein, viel weniger ebene feuchte und sumpfige Wohnungen bewohnen, nachdem die Luft, von den Ausdünsten solcher Gegenden angesteckt wird, mithin die in solchen Ortschaften Wohnenden , leicht dieser Krankheit unterliegen. 2. Wessicegen es vom grossen Vortheil wäre, dass die Inwohner bei dieser warmen Jahres Zeit — die Dörfer — wie in der Pestepoche — räumen und auf hohen und trocknen Oertern so lange im Zelten sich aufhalten sollen, bis diese Krankheit unterdrückt werden würde. 3. Wenn in einem Hause Kranke liegen, haben die Gesunden sogleich auf 2 Tage ins Feld zu ziehen, um ihre Effekten daselbst zu säubern und auszulüften ; das Krankenhaus oder Wohnzimmer wo jemand für einen Cholera- Kranken erklärt wird, kann, gut gereinigt, ausgeweisst und mit Kalch ge