Linzbauer, Franciscus Xav.: Codex Sanitario-Medicinalis Hungariae 3/1 (Budae, 1853)
Regimen Francisci I. imperatoris ac regis
743 or schlag der Mittel, die Entstehung der in Hung am ausgebrochenen epidemischen Seuche zu hindern, und ihre Fortschritte zu hemmen, sieh zu äusseren, ««d i'ftr Parere gleich unmittelbar an die ungarische Ho (kanzle y abzugeben. ln Folge dieses hohen Auftrages hat man von Seite der Fakultät die Be- ralhschlagung den 14. Oktober ordnungsmässig vorgenommen. Man muss aber voraus gehorsamst erinnern, dass es unmöglich ist, über die Hinderung der Entstehung, und über die Hemmung der Fortschritte einer epidemischen Krankheit ein gründliches Gutachten zu erstatten, wenn man von der Krankheit selbst, wie es im gegenwärtigen Falle geschieht, weder einen Bericht, noch eine ordentliche Beschreibung an Hunden hat. Der Verfasser des gegenwärtigen Vorschlags Professor Sehr au d nennet zwar die Krankheit eine Pest, es muss also auch die Fakultät sie als eine Pest ansehen. Da aber die Pest in europäischen Staaten für sich niemals entsteht, sondern immer durch angesteckte Personen, und meistens durch angestekte Waaren übersiedelt wird, so ist diess ein sicheres Zeichen, dass die Sani- laisgrenzen Wachten und die Conlumazen nicht hinlänglich Vorsicht angewendet haben. Auch scheinet es, dass man die Krankheit nicht gleich bey ihrer Entstehung erkennet hat: weil sie weiter verbreitet wurde, und weil man jetzt noch über politische Vorkehrungen im Zweifel stehet, da doch die politischen Sanitätsanstalten, wenn sie zu gehöriger Zeit, und nicht tumultua- risch , sondern mit menschenfreundlicher Strenge in genaue Ausübung gesetzt werden, das wesentlichste Mittel sind, wodurch die Entstehung und Verbreitung dieser Krankheit kann verhindert, und ihre Tilgung befördert werden. Der Vorschlag des Professor S c h r au d betrijft lediglich politische Gegenstände, es setzt also die Facultät in jedem Gegenstände ihre Meinung bey. Erstens. Dass zur bequemen Aufnahme der Kranken mit Rücksicht auf die herannahende Winterszeit, auf die schlechten Wege und beschwerlichen Zufuhren, Spitäler müssen errichtet werden; zu diesen in einem grossen Dorfe , welches durch Gässen getheilet ist, an dem äussersten Ende der Güssen ein gro ses, oder mehrere kleine Iläuser gewählt, mit Dämmen, Pfählen und Wachten umgeben, und so eingerichtet werden müssen , dass selbe nicht nur ohne Beschwerde rein zu halten sind, sondern auch guten Zugluft und so viel Bequemlichkeit haben, dass sich die Kranken bereitwillig dahin übersetzen lassen. Diese Häuser müssen auch vier Abteilungen haben, deren erste den icirkiich mit der Pest behafteten Kranken, die zweyte den von Geschwüren, die dritte den ohne Geschwüren Genesenden, die vierte endlich dem Wundärzte und der erforderlichen Dienerschaft zuzueignen sey. Da die Kranken von den Gesunden müssen abgesondert werden, so sind solche Vorkehrungen unumgänglich nolhwendig. Es müssen aber die Aerzte vereinigt mit den Sanitäts-Kommissarien, welche die Lokalität und Volksmasse kennen, jedesmahl den Ort und das Uebrige bestimmen, und unverweilt zu Werke schreitten. Zweylens. Da das ganze in mehrere Gässen getlieilte Dorf nach und nach gereiniget werden soll, müssen die Gässen durch Dämme und ausgestellte Wachten so von einander getrennt gehalten werden , dass niemand als die aufgestelllen Obrigkeiten und der Arzt aus einer Gasse in die andere gelassen werde. Auch diese nothwendigen Anstalten müssen nach Gutbefinden des obigen Personale getroffen werden.