A Budapesti Királyi Magyar Tudomány-Egyetem szabályzatai 1859-1893

Akademischen Behörden der k. k. Universität is Pesth

6 §. 9. Die Sitzungen des akademischen Senates und der Professo- ren-Collegien sind entweder ordentliche oder außerordentliche. Un­ter ersieren sind diejenigen zu verstehen, welche in der Zeit vom 1. Oktober bis letzten Juli alle vierzehn Tage an in vorhinein bestimmten Tagen und Stunden abgehalten werden. Unter den außerordentlichen sind aber jene Sitzungen zu verstehen, welche der Vorsitzende wegen dringender Veranlassungen während des laufenden Studienjahres, oder während der Herbstferien beruft. Zu ersieren bedarf es keiner besonderen Einladung der Mitglieder durch den Vorsitzenden, zu letzteren sind alle in Pesth und Ofen anwesenden Mitglieder besonders einzuladen. §. io. Der Vorsitzende hat die Sitzung zu eröffnen und zu schließen; er bestimmt die Tagesordnung, leitet und reassnmirt nötigenfalls die Debatte, wacht über Aufrechthaltnng der Ordnung und Wür­de der Versammlung, formulirt und leitet die Abstimmung, und verkündiget den Beschluß. Er hat das Recht, nach Umständen die Sitzung abzubrechen. §• H. Die Sitzung ist zu eröffnen: 1. Mit der Publikation der Erlässe oder Aufträge höherer Behörden und einer (bei den umfangreicheren Gesetzen wenig­stens im wesentlichen Auszuge) zu machenden Mittheilung über jene Gesetze und Verordnungen, welche seit der letzten Sitzung im Reichsgesetzblatte oder Landesregierungsblatte publicirt wor­den sind, und welche direkt und indirekt die akademischen Ver­hältnisse und die der Studien oder der Studierenden berühren. 2. Hierauf folgt der Bericht des Vorsitzenden über die von ihm seit der letzten Sitzung im eigenen Wirkungskreise erledigten currenten Geschäftsstücke.

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