Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)

II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék

— 236 vorhanden sey; welche er in ein absonderliches Ort ausser dem Lazaret legen, und durch seine Ehewirthin, oder ein anderes Weib, denen bestellten Köchen austheilen soll. Er soll aber fleissige Obsicht haben, wass täglich für die Kranken angewendet worden, widrigenfalls er solches gut machen soll. 2. Beynebens sollen diese Speisen Wohlgeschmack, und rein gekochet seyn, nach Verordnung des Medici: welche Speisen auch also gekochter in den Lazaretvorhof zu setzen, und wenn darvon die Träger hinweg gangen sind, folgends von denen Lazaretbedienten genommen, und denen Kranken gereichet werden sollen. 3. Dem Lazaretvater liegt ob, den ausgesetzten Priester von dem Stande der Kranken zu informiren, damit selber zu Sommerzeit Morgens um 6, Nachmittags um 4, Winterzeit aber früh um 7, Abends um 3 Uhr die Kranken besuche, und bey ihnen dasjenige verrichte, woraus sie einen Trost zu ihrer Seelen Hail schöpfen mögen. 4. Die Aerzte, Barbierer, Beichtväter und Lazaretvorsteher, sollen die Kranken bei eröfneter Zimmerthür anreden, und sich hüten, dass dero Athem sie nicht berühre, sondern abwärts gehe. Gleichergestalt sollen auch zur Betzeit die Thüren offen stehen, damit alle und jede den Vorbetenden hören, und ihre Gemüther zu Gott erheben mögen; es wäre denn die Kälte oder die Ungestümme des Windes zugross. 5. Der Vorsteher dieses Orts soll von aussenher jegliches Zimmer mit einem gewissen Ziffer, oder Zahl bezeichnen, damit desto leichter das Ort von denjenigen gefunden werde, welche mit ihrem Zuthun, oder sonsten die Erlaubniss zu reden empfangen haben. Imgleichen soll von jedem Zimmerfenster ein Glöcklein hangend seyn, welches, wen der Krankenwärter, oder so es eine Weibsperson ist, die Kranken Wärterin (weil ohnedas die Männer von denen Weibern abgesondert) vor­handen seyn, um was des Kranken Verlangen ist, zu ver­nehmen. 6. Keinem aus denen Kranken soll zugelassen seyn, aus einem Zimmer in das andere, oder gar aus dem Lazaret zu gehen, er wäre den zur völligen Gesundheit gelanget, und zwar nach Verordnung der Vorsteher.

Next

/
Thumbnails
Contents