Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)
II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék
- 235 2. Der Sperrer soll niemand ohne Erlaubniss des Directoris in ein dergleichen Haus zu gehen verstatten; es wäre denn der hierzu ausgesetzte Beichtvater, Medicus, oder Barbierer, welchen er auch einen Schlüssel geben soll, wenn in demselben Hause die Pest schon eingerissen wäre. 3. Soll er sorgfältig seyn eine gute Ordnung zu halten, oder in dergleichen versperrten Häusern zu verschaffen; von welchen er auch denen Gasseniibergehern, und dem Directori Sanitatis Bericht ertheilen soll. 4. Wenn einer aus denen Inwohnenden gestorben, soll er zu bestimmter Zeit denen Todengräbern und Trägern zu Hinwegtragung des Todenlcichnams die Hausthür eröfnen, und denn wiederum zuschliessen 5. Wenn schon 40 Tage verstrichen, dass niemand aus einem dergleichen Hause mit Tod abgegangen, und die übrigen Inwohnenden auch alle gesund verbleiben; soll er von dem Directore Befehl abholen, ob solches Haus wiederum zu eröfnen sey, oder nicht. 6. Wenn ein Haus der Seuche halber zu sperren ist, und alldorten sich unterschiedliches Viehe, so hart unterhalten werden könnte, befände; soll er solches dem Gassenübergeher andeuten, damit jenes an ein anders bequemers Ort gebracht werde. 7. Der Sperrer soll jegliche 6 Tage die Inwohner ihrer an vertrauten Häuser von Person zu Person von denen Fenstern herab schauend, betrachten, damit er von dem Stande ihrer Gesundheit möge vergewissert seyn. 8. Den siebenten Tag nach vollbrachter Quaranten, sollen sie die Häuser eröfnen, jedoch mit diesem Vorbehalte, dass sie 1. vor allen andern die Mobilien, von was Sorten sie sind, durch die Bestellten säubern lassen. 2. Dass in solchen Falle keine neue Krankheit sich hervor gezeiget. Und denn 3. Dass solches mit Vorwissen des Directoris (als dem solches allezeit zuwissen gebühret) gesehen Vorsteher und Bediente in dem Lazaret. 1. Der Vorsteher oder Lazaretvater soll eifrig dahin trachten, dass nothwendige Speis zu Unterhaltung der Kranken