Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)
II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék
- 219 5. Niemand solle mit denen Fremden Sprach halten, ausser der äussersten Wacht, welche aufs wenigst bey 100 Schritt von dem letzten Hauss der Vorstadt auszusetzen ist; die Wacht aber selbsten solle unter 20 Schritt mit denen Fremden nicht reden. 6. Bey jeder Wacht solle ein states Feuer brennen, und darbey unterschiedliches Rauchwerck, nebst einen Essig vorhanden seyn, damit die Brief der Botten ausgeräuchert, und das Geld in dem Essig gereiniget werden möge, sintemalen diese zwei Stuck nur auf solche Weiss können passiret werden. Die Victualien aber von inficirten Orten, sollen durchaus nicht eingelassen werden, es wäre dann die Pest in dem ganzen Bezirck herum allbereit eingerissen, und dergleichen Sachen von anderen Orten nicht beygebracht werden kunten. 7. Die Schranckcn-Wächter sollen keinen von denen Fuhr- oder Schiff-Leuten abfahren lassen, er habe dann zuvor einige Zeugniss von einem gesunden Ort beygebracht. 8. Wiewohlen im ersten Anfang dieser einreissenden Kranckbeit einem jeden frei stehet, v.on dem Ort sich zu begeben, so thut doch das Gesetz der Liebe verbieten, dass bey wircklich eingerissenen Uebel, niemand aus einem schon mit der Pest behaften Ort sich begebe, und damit einem Gesunden die Gefahr auf den Hals lade, dessentwegen solle ohne Vorwissen des Directoris, bey solchen Umständen die Schrancken-Wacht anderer Orten hin zu verreisen nicht verstatten. 9. Die von einem gesunden Ort Ankommende, sollen zwar von der Wacht eingelassen, jedoch aber ihre Attestationes denen Wacht-Commissarien der Ordnung nach vorgezeiget werden. 10. Man solle, unterschiedene Weg auszeichnen vor diejenige, welche aus inficirten, und vor die, welche aus gesunden Orten ankommen, und solle die Wacht absonderlich Achtung geben, dass dergleichen Fremde von einander unterschieden bleiben mögen. 11. Bey denen fremd Ankommenden, und Hereinlassung ihrer Waaren, solle die Macht folgende Puncta observiren: 1. Dass die Fuhrleut alle Decken, Kotzen, Tacken, Umhäng