Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)

II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék

- 220 ­und dergleichen Sachen, von denen Fässern, Kästen oder Vorschlägen ablegen. 2. Wann dergleichen Sachen von einem verdächtigen Ort ankommen, sollen die blosse Wagen mit denen Personen, nebst vorhin gedachter Vorsorg in die Stadt gelassen werden. 3 Dergleichen Sachen, welche nicht aller­dings gute Sicherheit haben, sollen etliche Tag unter freyen Himmel stehen. 4. Wann die äusserste Noth vorhanden, dass man dergleichen Sachen von inficirten Orten einlassen muss, so solle das Stein-Saltz bloss allein, das andere aber in frische leinene Tücher aufgefasset, die Oelwaaren und dergleichen Geschirr mit Essig gewaschen werden, welche aber das W^aschen nicht leiden, mit Wachholder-Beer oder andern Rauch-Wesen gereiniget, das Vieh aber in denen Wässern der Vorstadt geschwemmet, die Eyer und dergleichen truckene Waaren aber auf die blosse Erden geleget werden, was aber von Woll- und Leinener Waar ist, mit sammt denen Fuhr- leuthen gäntzliehen abgeschaffet werden. 5. Sollen die Träger in Ablad- und Hinwegtragung dieser W’aaren eylfertig, und in Berührung dero behutsam seyn, dessentwegen dann bey Verrichtung solcher Arbeit der Marckt-Kichter sich jedes- mals solle einfinden. 12. Bey währender Pest sollen die Victualien an dem von der Herrschaft aufgezeichneten, und an keinem andern Ort verkauft werden. 13. Von Fremden soll niemand eingelassen werden, er habe denn zuvor die Zeugniss von einem gesunden Orte dar­gewiesen, worinnen auch seine Leibsgestalt und Statur ver­meldet, und von deren Orte Obrigkeit, wo er durchpassiret, unterschrieben seyn soll. 14. Die Wrachten sollen niemand ganz nahe an sich zugehen lassen, sondern da jemand zu den Schranken mit Gewalt passiren wollte, sollen sie ihr Gewehr fertig halten, damit den Gewalt abzutreiben. 15. Bey dem Stande der Schildwacht soll ein Stricklein angebunden seyn, womit dieselbe durch das Glockenzeichen die Ankunft der Fremden dem Wachtmeister andeuten, jener sodenn ebeseiben, von wannen sie kommen, befragen, sie mit Namen, Alter, Statur, Handtbierung und Ursache ihrer Ankunft

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