Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)

II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék

— 218 und die dessentwegen entstandene Schrecken und Forcht gest illet werden kunten. 3. Alle drey Täg solle ein dergleichen Vorsteher die Herrschaft des Orts von denen wichtigem Sachen berichten, und so er etwas befihlet oder angeordnet, andeuten; in denen aber noch grösseren Dingen, welche seinen selbst-eigenen Voll­zug nicht unterworffen, dero Aufschub aber gleichwohlen gefährlich scheinete, solle alsobalden dessentwegen den Obern des Orts, oder dessen Gewalttrager die Nachricht beschehen. 4. Wann von einigen Hauss- oder Beicht-Vatter, Medico, oder sonst jemand andern vermahnet wurde wegen eines Inficirten, solle derselbige alsobalden verschaffen, dass der Barbierer zu dem Krancken gehe, denselbigen besichtige, und hierüber schriftliche Nachricht ertheile. 5. So solle auch ein anderer wissen, welche aus vor­gedachten Leuten in die Spitäler, Lazaret, oder welche letzt­lich in denen besondern Häusern (aus Christlicher Liebe des Hauss-Vatters) zu lassen, oder zu schicken seynd, welchen auch von dem Eleemosynario unterschiedliche Anhäng-Zeichen gegeben werden sollen, die Vorsteher aber in allweg von dem Medico den Unterricht, wornach er sich zu halten habe, ein­holen mag. (i. Wegen der Petetschen beyderseits hat es gleiche Ge­stalts, als wann an der Sach selbstcn die leidige Seuch regierte, welche dergleichen Vorbotten schicket. 7. So bald einige Nachricht eingeloffen, dass eine Person an der Pest kranck liege, solle er alsobalden in das Hauss zu Hinwegtragung des Krancken in das Lazaret die Siech-Knecht abordnen, und denselben von dem Eleemosynario das Laza- retische Zeichen mitgeben, damit er geraden Weeg und heim­lich dahin gebracht werde. 8. In dergleichen Zufäll solle der Director Sanitatis denen Hauss- Vättern bevor lassen, wann sie ein dergleichen Krancken bey noch sattsamen Raum des Hauss von denen Inwohnern abgesondert, in ihren Häusern behalten wolten, welches aber auf keine Weiss zuzulassen ist, wann wegen Enge der Zimmer und Wohnung einige Gefahr entstehen möchte: sintemalen alsdann der Kranke auch wider Willen des Hausvaters,

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