Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)
II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék
— 208 — 18. Dafern aber an einem Orte nur ein Barbierer oder Bader gefunden würde, so soll derselbe sich um einen Gesellen bewerben, damit einer aus ihnen denen Gesunden, der andere aber denen Kranken diene; und sollen sie aus dem nächsten Orte so wohl die Praeservativ- als Curativ-Mittel beyschaffen. Venn aber dergleichen Leute nicht zu finden wären (wie es auf denen Dörfern ganz gemein ist) sollen die Herrschaften zeitlich darob seyn, dass ihren Unterthanen dergleichen noth- wendige Personen gegen ihre Bezahlung zerschaffet werden; in Abwesenheit aber deren Herschaften sollen solches deren Orte Regenten und Verwalter verrichten. 19. Jegliche Herschaft sol ihre Apotheker, Materialisten und dergleichen Leute dahin anhalten, dass sie zur Zeit der Pest genügsamen Vorrath, absonderlich an Granatäpfeln, Limo- nien, Citronen, Pomeranzen, Capern, und dergleichen haben. 20. Weil auch zur Zeit dieses grassirenden Uebels zu denen inficirten Orten die Zufuhr der notwendigen Lebensmittel gesperet zu werden pfleget, deswegen sollen die Herrschaften bey grosser Strafe ihren untergebenen Bestandwirthen, Schaffnern, und anderen Vorkäufern auferlegen, dass sie ihnen einen zimlichen Vorrath so wohl an Lebens- als Arzneymitteln verschaffen; es sollen aber anbey die Herrschaften dahin bedacht seyn, das ihren Unterthanen die Zufuhr nicht gänzlich gespert werde. 21. Sollen aus der Regirung, Stadtrath, oder gemeinen Bürgerschaft (welches in denen vornehmen Städten gar gebräuchlich) etliche verständige Männer verordnet werden, welches das Directorium sanitatis halten, die Viertel der Stadt ordentlich eintlieilen, und die Verordnung wegen der Aerzte, Barbieres, Lazaret- und Spitalväter, item der Todengräber, Siechknechte, und s. v. Kothfuhrer, auch anderer dergleichen Leute thun sollen, welche alle sodenn disen Vorstehern untergeben, und bey ihnen Nachricht in einem und andern nehmen sollen. 22. Ingleichen sollen auf denen Grenzen Aufseher gehalten werden, welche der Ankommenden ihre Fede auf das schärfste examiniren sollen, ob selbe zu Haltung der Quarantenae anzuhalten, oder aber gar zuruck zu schicken sind; deretwegen die