Vámossy István dr.: Adatok a gyógyászat történetéhez Pozsonyban (Pozsony, 1901)
II. Az 1679. és 1713. évek pestisjárványairól Pozsonyban - Függelék
205 3. Sollen sie emsigst nach denen mit der Pest würcklich sowohl in ihren als anderen Herrschaften angegriffenen Orten naehfragen, und dero Specificirung zu jedermänniglichen Warnung affigiren lassen, auch alle Gemeinschafts-Haltung so wohl in Person als auch in Briefen (ausser der höchsten Noth) denen Ihrigen verbieten. 4. Sollen auch alle Abweeg in der Ordinari-Land-Strassen abgethan werden, und solle dessentwegen jegliches Orts Vorsteher bevor seyn, die Zu-Weg als auch dero eigene Thor und Pass zu sperren. 5. Neben denen Gränitz-Wachten, welche auf das strengste gehalten werden sollen, müssen auch an denen äussersten Orten vor der Stadt, oder denen Flecken und Märckten noch andere gewisse Wachten gehalten werden, welche gewisse Schrancken und Hütten haben sollen, allwo getreue und verständige Männer bestellet seyn, welche die fremd Ankommende, von was Orten sie seyn, befragen sollen. Und dafern sie vermercken solten, dass ein dergleichen fremd Ankommender an einem verdächtigen Ort gewresen, ihme alsobald zuruck schicken, oder aber die desswegen Zweifclshaftige, an die hierzu bestellte Beamte schicken. 6. Sollen sie auch in denen Gränitzen der Landschaft vor diejenige, so wegen einer Contagion verdächtig Vorkommen, gewisse Häuser zu Ueberstehung der Quarantena bestellen, in welche Häusern aber nicht diejenige genommen werden solleu, welche sonsten zu Nutzen der eigenen Bürgerschaft ausser denen Städten aufgebauet werden, sondern sie sollen gäntzlich das Land meiden. Welche aber dennoch aus denen inficirten Orten dahin zu kommen sich unterstünden, sollen durchaus in kein dergleichen Quaranten-Haus eingelassen werden. 7. Keine, wer die auch sein mögen, sollen hierzu eingenommen werden, welche nicht sattsame Kundschaft und Fehde so wohl wegen ihrer eigenen, als des Orts Gesundheit, von wannen sie kommen, vorzeigen können; in welchen also genannten Fehden und Atestationen auch dero Alter, Gestalt des Angesichts, und Statur specificiret sein solle. 8. Im Falle aber die Grenze oder das Ort, allwo die Fremden ankommen, wegen der leidigen Seuche, Zweifel und