Szakcikk gyűjtemény

Zur Einführung in die Papyrusausstellung der Königl. Museen in Berlin

39 mit einem Erbvertrage verbunden wird (No. 123) oder einem fremden Rechte angehört, wie das des römischen Veteranen C. Longinus Kastor, das aus dem Lateinischen übersetzt ist (No. 130). Lfm endlich die unerschöpfliche Fülle der Verträge nur anzudeuten, seien noch die Erbteilung (No. 145), der Lieferungsvertrag (No. 114), die Bürg­schaft (No. 147), die Aufbewahrungsurkunde (No. 122) und die Übertragung amtlicher Funktionen (No. 138) angeführt. Der Privatbrief, für das Verständnis am schwierigsten, weil man den Zusammenhang nicht kennt und mit un­geübter Schrift, schlechter Orthographie und schlechtem Stil nur allzu oft zu kämpfen hat, ist zugleich das lebendigste Zeugnis für die Verhältnisse und die An­schauungen der Zeit. Häufig ist er allerdings arm an Inhalt und besteht nur in Grüßen und Erkundigungen nach dem Befinden des Empfängers oder in der Bitte um Geld, aber es fehlt auch nicht an Beispielen, die die Lage oder die Sinnesart des Schreibers in anziehender Weise offen­baren. Der junge Apion reist nach Italien, um Soldat zu werden, und schreibt von dort an seinen Vater nach dem Wunsche, daß es den Angehörigen zu Hause gut gehen möge (No. 125): „Als ich in Misenum landete, er­hielt ich drei Goldstücke als Reisegeld vom Kaiser; und jetzt geht es mir gut. Ich bitte Dich, mein Herr Vater, mir einen Brief zu schreiben, erstens, daß es Dir gut geht, zweitens, daß es den Brüdern gut geht, und drittens, da­mit ich Deine Hand küsse (d. h. an Stelle der Hand die Handschrift), weil Du mich gut erzogen hast, und da­durch hoffe ich rasch vorwärts zu kommen, wenn die Götter es wollen.“ Der Brief wird mit Papyrusfäden ver­schnürt, wird versiegelt, und erhält außen die Adresse, die in der Regel der Ortsangabe entbehrt, weil die Beförde­rung durch Bekannte geschieht.

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