Szakcikk gyűjtemény

Zur Einführung in die Papyrusausstellung der Königl. Museen in Berlin

auch die Tempelverwaltung, verauktioniert die Tempel­äcker (No. 109, 111), prüft die zur Aufnahme in den Priesterstand angemeldeten Knaben, gestattet die rituelle Beschneidung (No. 129) und hält auf die Standespflichten selbst in bezug auf Haartracht und Kleidung (No. 128). Schon aus diesen geringen Proben gewinnt man den Ein­druck einer ungeheuren amtlichen Schreiberei-, der durch nichts mehr bestätigt wird, als durch die endlosen Aktenstücke, die nach dem Beispiele der Staatsverwaltung auch private Vereine verfassen, wenn es sich lediglich um die Aufnahme eines neuen Mitgliedes handelt (No. 143). Im Zusammenhänge damit bildet sich schon früh ein fester Kanzleistil heraus, der auch die von Privatleuten ausgehen­den Schriftstücke beherrscht, weil sie zu einem sehr großen Teile von Berufsschreibern aufgesetzt werden. Verhältnismäßig frei bewegt sich die Eingabe an Behörden, die das Eingreifen des Staates zum Schutze der Person oder ihres Rechtes herbeiführen will. Nament­lich Gewalttat und Diebstahl sind häufige Erscheinungen: dem Priester Pakysis haben Diebe seinen im Obergeschoß aufbewahrten Getreidevorrat gestohlen, indem sie von unten her den Boden anbohrten; man untersucht die verdächtigen Mitbewohner des Hauses, und sie versprechen „auf Rech­nung des Diebstahles sieben Artaben Weizen zu geben. Da sie aber zwar versprochen, jedoch bis jetzt nicht gezahlt haben, so reiche ich notgedrungen meine Beschwerdeschrift ein und bitte, sie zu den Akten zu nehmen, damit mein Anspruch an die Beschuldigten bestehen bleibe“ (No. 136). Ein weites Feld für Willkür und unberechtigten Zwang bietet die Liturgie, die vom Staate oder von der Gemeinde auf­erlegte Leistung, die ohne Entschädigung bleibt und meistens sogar beträchtliche Aufwendungen fordert. Denn obwohl manche Klassen durch Privileg davon befreit sind, sucht gelegentlich doch ein Subalternbeamter „aus Bös­willigkeit“ sie heranzuziehen, wie es der Dorfschreiber von 3*

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