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F. v. Winckel: Frauenleben und -leiden am Äquator und auf dem Polareise

15] Frauenleben und -leiden am Aquator und auf dem Polareise. 225 und reicht der Huldigenden die Brust, woran diese saugt. Derselbe Vorgang wird von jeder einzelnen mit allen wiederholt. Der zweite Tanz ist so: Aus dem Halbkreis tritt eins der Weiber hervor und wiegt sich ein Bein vorwärtsgestellt auf die Hüften ge­stemmt im gleichen Takt wie die übrigen. Eine zweite folgt und Brust an Brust mit der Solotänzerin schiebt sie eins ihrer Beine zwischen die der letzteren. Zusammen ahmen sie nun die Bewegungen der Kohabitation nach. Der übrige Tanzkreis begleitet diese Bewegungen mit stets rascher werdendem Gesang, zuletzt wird von allen das Wort ntchakeni ausgestoßen, beide Tänzerinnen treten zurück und werden durch ein anderes Paar abgelöst. Übrigens tanzen auch bei den großen Festen der Neger beide Geschlechter stets getrennt. Bei ihren Tänzen singen die Frauen bald laut, bald leise, in der Regel obszöne Lieder, zum Teil eintönig, hier und da aber mit einem gewissen Wohlklang und Rhythmus. Die Negerinnen berauschen sich zuweilen im Palmwein, die Kanakin soll sich durch übermäßiges Betelkauen öfter einen tiefen Rausch verschaffen. Endlich ist der Negerin wie der Kanakin auch ein bestimmtes Verhalten beim Tode ihres Mannes vorgeschrieben. Beginnt nämlich bei einem Neger der Todeskampf, dann rennen die männ­lichen Angehörigen bald vor das Haus hinaus, bald umtanzen sie das Sterbelager, schreien und spektakeln mit allen möglichen Musik­instrumenten, besonders mit der Rassel — 10—20 hohlen halbrunden an einem Ring befestigten Eisenstäbchen — um die bösen Geister zu verscheuchen; dabei beginnen die Weiber in der Hütte um das Lager kauernd Klagegesänge in eigenartigen bald einförmigen, bald gellenden Tönen. Diese Totenklagen werden auch nach dem Tode mit Unter­brechungen fortgesetzt. Der Leichnam wird in Stoffe bänderartig t eingehüllt, die Beisetzung erfolgt in ausgestreckter Lage und stets in dem zu Lebzeiten bewohnten Hause. In Bamesson wird die Leiche meist unter der Schwelle eingegraben. Viel härter sind noch die Vor­schriften für die Kanakin: Ehe der Leichnam ihres Mannes in ein Kanoe gelegt wird, verbleibt er mehrere Tage in dem bisherigen Wohnhause. Hier haben ihm seine Frauen Gesellschaft zu leisten und niemand darf währenddessen das Haus betreten. Den Frauen wird ihre Nahrung hineingereicht. Nur die hervorragenden reichen Kanaken werden in offenen Kanoes der Verwesung ausgesetzt, die weniger be­deutenden werden in ihren eigenen Häusern begraben. Der Erdboden wird aufgewühlt und der Körper langausgestreckt hineingelegt. Die Frauen müssen nun das Haus weiter bewohnen und ihr Hauswesen auf dem frischen Grabe des Verstorbenen weiterführen. Die Weiber

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