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Dr. Georg B. Gruber: Ueber Wesen und Wertschätzung der Medizin zu allen Zeiten

13 bei der Hygieia und Panakeia, bei allen Göttern und Göttinnen, sie zu Zeugen nehmend, nach meiner Kraft und meinem Gewissen vollständig zu erfüllen diese und diese Verschreibung. Meinen Lehrer in dieser Kunst meinen Erzeugern gleichzuachten, meines Unterhaltes ihn teilhaftig zu machen und ihm alles, was er bedürfen wollte, mitzuteilen; seine Nachkommen wie meine leiblichen Brüder zu betrachten und sie, wenn sie es verlangen, diese Kunst zu lehren ohne Entgelt oder Verschreibung. An Lehren und Vorträgen und dem ganzen übrigen Unterricht teilnehmen zu lassen meine Söhne, die Söhne meines Lehrers und die eingeschriebenen, durch den ärztlichen Eid gebundenen Schüler, sonst aber niemanden. Die Lebensweise der Kranken will ich anordnen zum Besten derselben nach Vermögen und Gewissen, jeder Beschädigung aber und jedem Frevel wehren. Nie werde ich einem, der es verlangt, ein tödliches Mittel reichen, noch solch ein Vorhaben unterstützen; gleicherweise werde ich keinem Weibe ein die Frucht abtreibendes Pessarium geben. Keusch und fromm will ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Niemals werde ich ferner den Steinschnitt ausführen, sondern das den Männern dieses Geschäftes überlassen. In welches Haus ich auch eingehe, ich will es nur zum Wohle der Kranken betreten, frei von jedem willkürlichen Unrechte und, wie von jedem andern Laster, so von fleischlicher Lust nach Frauen und Männern, Freien und Sklaven. Was ich bei der Ausübung des Berufes sehen oder hören möchte, oder auch, ausser der ärztlichen Täiigkeit im Leben der Menschen, was nicht verbreitet werden darf, wTill ich verschweigen, dergleichen für unaussprech­lich haltend. Wenn ich diesen Schwur gewissenhaft halte und nicht verletze, so möge mir beschieden sein, des Lebens und der Kunst zu geniessen in der Achtung der Menschen für ewige Zeit; dem Uebertreter und Meineidigen das Gegenteil von diesem.«

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