Purjesz Ignác dr.: Adatok a Szent-Rókus Közkórház alapitásához (Budapest, 1896)

3: tor, Ober-Wundarzt, und mehreren Bürgern des äusseren Raths aufgestellten, dem Stadtmagistrat untergeordneten Spitals-Direktion, allerdings vorgesehen seye, dass an der Heilung, und bestmöglichen Versorgung überhaupt nichts ermangle. Fünftens: Damit die festgestzte Eintheilung der Insti- tuts-Cathegorien aufrechtgehalten und alle Vermischung untereinander vermieden werde, so wird der im Spitalhaus aufgestellte Medicus und Director den angekommenen Kranken gehörig untersuchen, und dann bestimmen, in welche Abtheilung derselbe zu setzen seye, sollte er aber zur Spitalpflegung, als ein Chronischer, und entkräfteter nicht geeignet seyn, so weiset er ihn an den zweiten Stadt- Physicus, woselbst er, wie bisher, unentgeltliche Ordina­tion, und Medicamenten auf Rechnung der Städtischen Cassa zu empfangen hat, oder der Spitals-Medicus und Director bewerkstelliget dieses als zugleich Stadt-Physicus selbst. Sechstens: Nachdem das gesammte neue Institut eigen­tümlich für die allgemeine Stadt Pesth errichtet worden ist, so ist es auch ausser allem Zweifel, dass die Einheimi­schen, oder durch 10, und mehr Jahre einheimisch gewor­dene Kranken, und presshaften Pester das ausschliessende Vorrecht darauf haben, sie mögen unter die Zahlenden, oder nicht Zahlenden gehören; In soweit aber Siebentens: Von der durch Commerz, und blühenden Handel zunehmenden Stadt Pesth, die ab- und zuströmen­den Fremdlinge verschiedener Gattung unzertrennlich sind, so will es, sowohl die gute Polizey-Anstalt, als auch das empfehlende Zutrauen auf Nächstenliebe, dass auch die Auswärtigen auf die zu jeder Zeit vorhandenen Plätze entweder gegen Bezahlung, oder auch unentgeltlich in dasselbe zugelassen werden sollen. Achtens: Bey den zahlenden Fremden, so wie bey den Einheimischen, kommt es lediglich darauf an, dass wenn leere Plätze vorhanden sind, sie über die richtige Zahlung eine sattsame Sicherheit von sich geben, und vermöge 3

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