Linzbauer Xav. Ferenc: A Magyar Korona Országainak nemzetközi egésségügye (Pest, 1868)

II. Védelem nyujtás a szomszéd- és külországoknak, saját jólétünk biztositásával

45 Wenngleich durch König Ladislaus III. den Cumaner im J. 1276 in W e s z p r i m eine Lehranstalt nach dein Muster der Pariser Schule geschaffen; wenngleich durch König Ludwig den Grossen nach dem Plan der im J. 1348 zu Prag und im J. 1365 zu Wien errichteten Universitäten in Fünfkirchen im J. 1366/7 eine „Academie der Wissenschaften“ gegründet; wenngleich durch König Sigismund im J. 1388 in Alt-Ofen das „Studium budense“ ein­geführt; wenngleich durch Joannes Vitéz, Erzbischof von Gran im Jahre 1465 in Pressburg „die academia istropolitana“ gestiftet; wenngleich durch König Mathias Corvinus im J. 1467—77 in der Ofner Veste das — mit Spitälern und einer Apolheke versehene „Studium generale“ könig­lich ausgestattet; wenngleich zufolge eifrigen Wirkens des Erzbischofs von Gran Nicolaus Oláh das im J. 1561 durch König Ferdinand 1. in Tyrnau errichtete „Gymnasium,“ nachher durch den Erzbischof von Gran Petrus Pazmán unter Mitwirkung des Cardinals v. Forgách im J. 1635 mit Zustimmung des Königs Ferdinand II. in eine „Universität“ umgewan­delt und diese im J. 1646 und 1666 durch die Erzbischöfe von Gran Einer ich von L o s y und Georg von Lippay mit der daselbst fehlenden „juridi­schen Facultät“ versehen worden war: so ist dennoch von allen diesen — während kürzerer oder längerer Zeit bestandenen — Lehr institute n *) „nichts Bestimmtes“ darüber bekannt: ob — in denselben je • - auch Med i- z i n „wirklich“ gelehrt worden sei? Nur das ist aus alten Urkunden zu (entnehmen : dass der Medicinal- Stand Ungarns — seit dessen Könige aus dem Regentenhause Habsburg stammen — von den in Oesterreich geltenden und auf die Medizin bezug­habenden Normen — mehr weniger abhängig erscheint. Endlich spendete die grosse Königin Maria Theresia im J. 1767 der Tyrnauer Universität auch eine „medicinische Facultät“ nach dem Muster der Wiener. Von nun an konnte das Land wohl seinen eigenen Medizinal­st a n d heranbilden; aber das mit seinen Grundgesetzen zwar selbst­ständige Ungarn — konnte sich weder, was den medizinischen Lehrplan — noch die Ausübung der medizinischen Praxis anbelangt — je ganz frei von dem bevormundenden Einflüsse der einheitlich­österreichischen Regierung im Allgemeinen — und beziehungsweise der Wie­ner Schule gestalten; wie solches aus Folgendem ersichtlich wird. — (Codex Tom. III. Sect. IV. Mantissa III. pag. 754.) if) nebst welchen noch viele Schulen, wie die, gleich i ni Beginn des Reiches zu Gran und an andern Kapitel -Orten, Probst eien, Abteien und Kl ös tern mit grosser Sorgfalt erhalten worden waren. — In der Schule zu Gran soll sogar bis ins XIV. Jahrhundert auch eine medi­cinische Abtheilung bestanden haben ; nebenbei jedoch waren, besonders unter König Béla III (dessen Gemahlin eine Königstochter von Frankreich war) die besser bemittelten ungarischen Jünglinge nach Paris und in die italienischen Institute wie : nach Vicencza, Padua, Rom , Bologna — nnd nach Dr. Perliczys (weiter anzuführenden Zeug- niss auch nach Holland) „der Studien wegen“ gezogen. (Codex Tom. 1. pag. 126. Nr. 250. — Toldy Ferencz: A magyar nemzeti irodalom története II. javított kiadás. Pesten 1852. I. kötet 71 és 151 lap. — Ifj. Pál úgy ay Imre: Magyarország történeti, földirati és állami legújabb leírása. Pest 1852.) Mit Bezug auf das soeben Angeführte — kann ich hier nur wiederum , w ie im Codex Tom. I. pag. 127 ausgesprochenen Wunsche neuen Ausdruck geben: wie sehr es im Interesse der Kulturgeschichte Ungarns und insbesondere dei ungarischen M e d i c i n vom höchsten Interesse ware, wenn d i e N a m e n d c i Studierenden aus den Matrikeln der Pariser und der übrigen genannten Universitäten erhoben werden könnten! —

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