Linzbauer Xav. Ferenc: A Magyar Korona Országainak nemzetközi egésségügye (Pest, 1868)
II. Védelem nyujtás a szomszéd- és külországoknak, saját jólétünk biztositásával
24 Rückkehrend zur eigentlichen Aufgabe dieser Schrift — mag hier eine Andeutung jener Institute Platz finden, die zum Schutz der Landesbewohner ausserhalb der Grenzen der Hei math — in fremden Ländern — errichtet wurden: Im Beginne des Reiches hatte der h. König im J. 1007 zu Jerusalem, Consta ntinopel und Rom für die dahin wandernden Ungarn H o s p i t ä- 1 e r errichtet. Das eine in Rom bestehende Hospital „Domus Ungarorum44 war im Vatican selbst, nahe der Basilica Set. Petri erbaut und den Ew. Paulinern anvertraut; das andere Hospital war in monte radio (einen der sieben Hügel Roms) aus dem prachtvollen Faunus-Tempel in die, demh. Stephan Protomartyr geweihte Kirche umgewandelt. Diese grossartige Rotonda sammt allen ihren Stiftungen hatte Papst Gregor XIII im J. 1578 dem, von ihm errichteten „Collegio alumnorum hungarorum44 übergeben und im J. 1580 mit dem „Collegio germanico Scti Apollinaris44 vereint. — Kaiser Joseph II aber übertrug diese Fundation an das Seminar zu Pavia, welches im J. 1790 aufgelassen wurde. Im Jahre 1037 gründete der fromme König Stephan überdies noch für die nach Rom reisenden Ungarn zu Ravenna eine Kirche „Sancti Petri ad vincula44 mit einem Hospital, in welchem die reisenden Ungarn und die Gesandten des Königs mit Speise, Trank und in Krankheit auch mit Arznei versehen wurden. Und auch noch von späteren Zeiten 1179 und 1217 sind Urkunden erhalten, in welchen die Sorge der frommen Väter des Hospitals zu Jerusalem, die sie den kranken Ungarn angedeihen Hessen — lobend hervorgehoben wird. — Doch — gehören diese und ähnliche Daten — jetzt — nur mehr der Geschichte an! — (Codex Tom. I. pag. 2. Nr. 4 ; — pag. 7. Nr. 11 ; — pag. 8. Nr. 10; pag. 32. Nr. 68.) Was die Jetztzeit zunäesst berührt — ist, dass aus den betreffenden Archiven die Urkunden aller jener Stiftungen erhoben werden mögen: die etwa während der Türkenherrschaft in Ungarn und auch nach dieser in vorigem Jahrhundert — von Seite sowohl der Privaten, wie auch von Jurisdictionen — in den übrigen Provinzen der Monarchie an verschiedenen Humanitäts-Anstalten ausschliesslich für ungarische Landes-An ge hörige: Findlinge, Geisteskranke, Gebrechliche, Kranke — „mit oder ohne Vorbehalt der Rückstellung der betreffenden Stiftungen an Ungarn44 — (falls ähnliche Institute dereinst auch hier bestehen sollten) — geschehen sind. Als Beispiel diene — nur der eine Fall: Der Weltpriester Franz Glaszner stiftete im J. 1807 im Hospital zu Set. Johann in Wien zwei Pfründnerplätze für einen Mann und für e i n Weib aus Ungarn mit Vorbehalt des Präsentationsrechtes dem Aeltesten der G1 as zner’sehen Familie. — Solche Fälle sind aber mehre! — (Codex Tom. III. Sect. II. pag. 242. Nr. 1659.) Die Erforschung und Sonderung dieser Stiftungen dürfte eben j e t z t — bei der eingetretenen staats rechtlich enTheilung der Monarchie — wohl an der Zeit sein? ! —