Linzbauer Xav. Ferenc: A Magyar Korona Országainak nemzetközi egésségügye (Pest, 1868)
I. Az ország védelme a határokon belül
íl den Türken nicht unterjochte Th eil des Landes, wie auch die angrenzenden Provinzen Oesterreichs vor den Verheerungen der Pest geschützt sein mögen. So entstanden auf besonderen Befehl des Kaisers und Königs Ferdinand I. a) die „Infections-Ordnung v. J. 1551“ ; b) die „Rathschläge der Wiener medizinischen Facultät gegen die Pest vom 18. November 1553“ ; und c) die neue Herausgabe der vorerwähnten Infections-Ordnung im J. 1558. (Codex Tom. I. pag. 154. Nr. 295; — pag. 160. Nr. 299,) Diese Rathschläge wurden in weiterer Ausdehnung in der „Infections- Ordnung vom 22. August 1562“ erörtert und darin hauptsächlich auf die Vermeidung der unmittelbaren Berührung und des Gebrauches der Kleider — hingewiesen. (Codex Tom. I. pag. 181. Nr. 312.) Auf Grund dieser wichtigen (aber in ganz Europa erst im J. 1721 *) allgemein anerkannten) Ansicht über die Natur der Krankheit waren — bei der fast ununterbrochenen Fortdauer des Uebels in Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Oesterreich, Steiermark, Polen, Böhmen, Schlesien u. s. w., ja sogar Venedig und Lombardié — vom oberwähnten 1562. Jahr an bis zum 1659. J. — stets erneuerte Infections - Ordnungen (13 an der Zahl*“') erschienen, bis endlich die kaiserliche Regierung es dahin brachte: dass am 12. April 1660 „die Errichtung eines eigenen Kontumaz-Hauses für Wien“ bestimmt wurde. (Codex Tom. I. pag. 268. Nr. 441.) *) Dr. Johann As true, vom J. 1717 bis 1728 Professor der Medizin zu Montpellier (von 1728 an zu Paris) vertlieidigte „die Contagiosität der Pest durch die Luft.“ — Dieser Ansicht entgegen läugnete Dr. Chicoyneau die Contagiosität der Pest „gänzlich.“ — Einer, — von diesen beiden Ansichten abweichenden — eigenen Beobachtung zufolge constatirte Dr. Anton Deidier, Professor der Chemie zu Montpellier (der mit Dr. Chicoyneau im J. 1720 gleichzeitig in Marseille als Pestarzt wirkte), dass die unwiderlegliche Contagiosität der orientalischen Pest auf dem unmittelbaren Contact des Pestkranken oder der Benützung seiner Habseligkeiten beruhe. Von nun an erst — wurde der, von der AViener medizinischen Schule längst ausgesprochene Grundsatz — allgemein angenommen. (Codex Tom. I. pag. 587. Nr. 524.) "*) Die — im J. 1563 sehr verbreitete Krankheit wüthele nicht nur in Ofen, Erlau, Gran, Tolnau, sondern auch in Oberungarn : Eperies, Iiaschau, (Codex Tom. I. pag. 181. Nr. 312; — pag. 194. Nr. 313.) Ferner waren Jahre des Jammers s 1582 wegen der in Böhmen und Mähren verbreiteten Pest. (Codex Tom. I. pag. 208. Nr. 340.) 1585 — da auch Wien von der Pest ergriíTcn war. (Codex Tom. I. pag. 213. Nr. 343. 344.) 1601 und 1617 waren neue Infections-Ordnungen ausgegeben worden. (Codex Tom. I. pag. 216. Nr. 355: — pag. 217. Nr. 359.) 1622 wüthete das Uebel in Ungarn furchtbar. (Codex Tom. I. pag. 218. Nr. 362.) 1625 war zugleich auch Wien abermal verpestet. (Codex Tom. I, pag. 220. Nr. 367.8.) 1626—27 war auch Steiermark verpestet. (Codex Tom. I. pag. 231, Nr. 370; — pag. 232. Nr. 372.) 2*