Győry, Tiberius von dr.: Semmelweis' gesammelte Werke (Jena, 1905)

Die ersten Bekanntmachungen der Semmelweis'schen Lehre

Die ersten Bekanntmachungen der Semmelweis’schen Lehre. 31 mittelbar beigebracht werden kann. Wie wäre sonst der Umstand erklärlich, dass in der ersten Abtheilung die Krankheit so oft ent­standen ist? Andrerseits aber erklären sich die günstigeren Gesund­heitsverhältnisse der zweiten Abtheilung dadurch,, dass die Hebammen keine anatomische Section mitmachen, sondern an Phantomen arbeiten, also auch die Hände nicht mit Leichengift inficiren können. Dr. Semmelweis ging aber noch weiter. Er handelte auch seiner Annahme gemäss. Er empfahl den Studenten die Leichentheile nicht zu berühren; thaten sie es aber, so durften sie bis zum nächsten Tag an keine Patientin Hand anlegen. Bei der Praxis in den Abtheilungen ertheilte er den Studirenden die Mahnung vor und nach jeder Untersuchung die Hände in Chlorlösung zu waschen. Der Erfolg dieser Vorsichtsmassregeln war, dass die Zahl der Sterbefälle plötzlich auf sieben pro Monat herabsank, also auf die Durchschnittszahl der zweiten Abtheilung. Das ist eine beredte Thatsache! Sie erklärt auch den Unterschied an Sterblich­keit in den zwei Abtheilungen zu Strassburg, wo die Aerzte ebenfalls Operationen und Sectionen an Leichen vornehmen, die Hebammen aber nicht. Das Sterblichkeitsverhältniss in Prag findet ebenfalls hierin seine Erklärung und der vormals als Ausnahme geltende Fall der Maternité in Paris ist jetzt auch einleuchtend, wenn man erfährt, dass dort die Hebammen ebenfalls die Secirungen ausüben. Was end­lich das Hopital Clinique anbelangt, so macht der bekannte Eifer der Pariser Studenten in anatomischen Untersuchungen und ihre ziemliche Gleichgültigkeit in der Auswahl der Leichen, die furcht­bare Häufigkeit der Puerperalfieber-Fälle leicht verständlich. Auch die Fälle in Gross-Britannien, die man der Typhus- und Erysipelas-Infection zuschrieb, durften in Wirklichkeit von directer Inoculation von giftigen Stoffen durch die inficirte Hand des Arztes, der vorher eine brandige Wunde behandelt hat, herrühren.:) Be­kräftigt wird diese Vermuthung durch die Aehnlichkeit dieser Fälle und dem durch Leichengift verursachten Puerperalfieber. Der giftige Stoff geht auf verschiedene Weise in den Organismus über. Theils durch die Besorption vermittelst der Vaginalschleimhaut, theils noch unmittelbarer durch unbedeutende Veränderungen der Genitalien, Risse an der cervix oris uteri, oder auch durch die ihrer Placenta beraubte Oberfläche des Uterus, da alle diese Stellen für Resorptionen in möglichst empfänglichem Zustande sind. Die fieberischen Symptome stellen sich gewöhnlich am zweiten oder dritten Tag nach der Entbindung ein; jedoch sind auch Fälle bekannt geworden, wo die Krankheit erst nach acht, sogar vierzehn Tagen eintrat. Der verhängnissvolle Ausgang erfolgte in der Regel nicht vor dem vierten oder fünften Tage nach dem Krankheitsanfall, einigemal jedoch trat das Ende schon in vierundzwanzig Stunden ein. Dem Anfall ist gewöhnlich ein Durchfall vorangegangen, nur selten hatte die Patientin eine Verstopfung. Darauf folgte eine allgemeine Mattigkeit, Schwächezustand und Starrheit; der Pulsschlag war 120 bis 130 in der Minute, manchmal sehr schwach, selbst in der Höhe von 160. Das subjective Befinden der Patientin ergab eine eigen­0 Dr. Peddie’s case, Prov. Med. and Surg. Journal, No. XX, 1846;'Mr. Storr s case, ibid. No. C/XVI, 1843.

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