Győry, Tiberius von dr.: Semmelweis' gesammelte Werke (Jena, 1905)
Die ersten Bekanntmachungen der Semmelweis'schen Lehre
26 Die ersten Bekanntmachungen der Semmelweis’schen Lehre. Der Einfachheit halber werden wir diese beiden als erste Abtheilung und zweite Abtheilung bezeichnen. Die erste Abtheilung steht den studirenden Aerzten und Hebammen zur Verfügung, die zweite aber ausschliesslich nur Hebammen. In der ersteren verkehren etwa 20—30 Aerzte und acht Hebammen, welch letztere auch die nothwendigen Hilfsarbeiten verrichten. Ausserdem gibt es gegen sechszehn Hebammen, die in den einzelnen Krankenzimmern den Pflegedienst versehen. Die letzteren sind acht an der Zahl: sie sind geräumig und luftig. In der zweiten, nur für Hebammen bestimmten Abtheilung gibt es etwa 28 Krankenzimmer, die bis auf ihre bescheideneren Ansprüche betreffs Geräumigkeit und Luft, ganz mit denen der ersten Abtheilung übereinstimmen. Folgende Tabelle veranschaulicht die Durchschnittszahl der Entbindungen und der Sterblichkeit für einen Monat: Erste Abtheilung — Mortalität Zweite Abtheilung — Mortalität Zahl der EntNormal Durch Zufall Normal Durch Zufall bindungen Sterbefälle Ver- hältniss zu den Entbindungen Sterbe- fälle Ver- hältniss zu den Entbindungen Sterbefälle Ver- hältniss zu den Entbindungen Sterbefälle Ver- hältniss zu den Entbindungen Von 250—300 ca. 30 1:9.16 ca. 70 1:3.92 ca. 7—9 1:31.37 ca. 3 1:91.66 (durchschnittl. 275) durchschnittlich 8 In einem einzelnen Jahre starben in der ersten Abtheilung 500 von 3000 Entbundenen, während in der zweiten auf dieselbe Zahl kaum 40 Sterbefälle kamen. Wohl bemerkt, diese Daten sind nur annähernd genau, da die Statistik aus einleuchtenden Gründen geheim gehalten wird. Die Behandlung in der ersten Abtheilung erfolgt folgender- massen: vier Hebammen sind für den Nachtdienst reservirt, und vier für den Tag. Jede hat der Reihe nach eine Frau zu entbinden; eine ist jedoch noch obendrein herangezogen als „Tagebuchführ er in“, der es obliegt, die an diesem Tage vorkommenden Fälle zu überprüfen. Zu diesem Behufe sind ihr zwei Herren (manchmal nur einer) zur Hilfe zugewiesen. Bei der Verrichtung dieses Dienstes ist es den letzteren unbenommen, die Untersuchungen, so oft es ihnen gut dünkt, zu wiederholen. Man geht aber noch weiter: hat man das Platzen der Eihaut wahrgenommen, so werden die Hebammen und einer der Aerzte (es waren vormals zwei), den Vorschriften gemäss zur Entbindung herbeigerufen, und da ist es jenen Gruppen gestattet ihre Untersuchungen zu machen. Gibt es einen interessanten Fall, so erlaubt oder verordnet der bei Tageszeit inspicirende Professor, oder der in der Nacht die Aufsicht führende Assistent, den anwesenden Herren, ihre Beobachtungen zu machen, so dass jede Patientin mindestens von fünf Studirenden, oftmals von 2—3 mal so