Papers and Documents relating to the Foreign Relations of Hungary, Volume 2, 1921 (Budapest, 1946)
Documents
1921 allein Félszerfalva, weil zu dieser Fabrik Rübenzufuhr aus Niederösterreich erfolgen kann, eine kleine Campagne haben dürfte, daß aber wir in Ungarn keine Nachteile haben, denn die bei uns produzierte Rübe können wir in den anderen Fabriken des Kammerbezirkes in Sárvár, Petőháza, Bük ebenso günstig ver- arbeiten. Österreich soll und darf ungarisches Gebiet nicht beanspruchen, es muß unsere Freundschaft suchen, die ihm sicher ist, wenn es keine Ursache zu einer Entfremdung gibt. Wir sind Gefährten in einem namenlosen Unglück, wir sind unserer Selbsterhaltung und Selbstaufrichtung gegenseitige Hilfe schuldig. Dies, geehrter Herr Präsident, ist unser wirtschaftliches Glaubensbekenntnis und wir hoffen, daß Sie es teilen. Wie gerne wollen wir in diesem Falle, für uns und für die Schwesterkammern in Ungarn, die Verpflichtung übernehmen, Hand in Hand mit den Kammern von Österreich, als die berufenen Vertretungsbehörden der erwerbenden Kreise alle Mittel anzuwenden, um das wirtschaftliche Leben wieder in normale Bahnen zu lenken und wir wären glücklich uns eins zu wissen mit Ihnen in dem Bestreben, dazu beitragen zu können, daß Friede, Eintracht und gegenseitiges Vertrauen zwischen unseren Staaten zum Heile der Völker herrschen möge. Sopron, am 9. Dezember 1920. Mit vorzüglicher Hochachtung SIEGFRIED SPIEGEL, Königl. Rat, Handels- und Gewerbekammer-Präsident. No. 151 (b). Enclosure to preceding document. Die Ödenburger Handels- und Gewerbekammer und andere Fachkorporationen des Anschlußgebietes befaßten sich wiederholt mit den wahrscheinlichen Folgen des Anschlusses und gelangten zur folgenden Erkenntnis: i. Das Anschlußgebiet besitzt außer den Lokalinteressen dienenden Ziegeleien, Mühlen, Spiritusbrennereien, elektrischen