Külügyi Közlöny 1. 1921 (Budapest, 1922)

1921-11-20 / 10. szám

Postnumnicr 4. Für die Aufnahme eines Inventars samt Schätzung oder Wertangabe, für jede durch einen oder mehrere Sachverständige vorgenommene Schätzung, oder einen auf dieselbe Weise aufgenommenen Sach- und Urteilsbefund, dann für die Erforschung und Feststellung von See- und Flußschäden (Protokoll und Erledigung inbegriffen) : a) die fixe Gebühr für jeden Tag der Amtshandlung mit K 9*50 b) von dem Gesamtwerte der inventirten und geschätzten Gegenstände .... V* Prozent Ad Post 4. Bei Aufnahme eines Inventars oder Sachbefundes ohne Schätzung oder Wertangabe ist nur die fixe Gebühr zu entrichten. / Postnummer 5. Für die Vornahme öffentlicher Feilbietungen (samt Protokoll und Erledigung) : et) die fixe Gebühr für jeden Tag der Amtshandlung mit K 9'50 b) von dem durch die Feilbietung eingegangenen Betrage 1 Prozent Postnummer 6. Für alle von Konsulargerichten mit oder ohne Beisitzer (Kommissionen) gefällten, beziehungsweise homologirten Urteile samt allen Ausfertigungen : I. Bei schätzbaren Streitobjekten: wenn der zuerkannte Streitgegenstand ohne Nebengebühren den Wert von : a) 700 K nicht übersteigt, die fixe Gebühr mit K 4'50 b) 2400 K nicht übersteigt, die fixe Gebühr mit K 14'50 c) 2400 K übersteigt, die fixe Gebühr mit / K 29 — d) außerdem in allen drei Fällen eine Prozentualgebühr vom zugesprochenen Betrage oder vom Werte des zugesprochenen Gegenstandes V2 Prozent II. In allen Fällen, wo der Streitgegenstand nicht schätzbar ist, die fixe Gebühr mit . K 24"— Postnummer 7. Für die protokollarische Aufnahme eines gerichtlichen Vergleiches oder Kompromisses samt Erledigung, a) wenn der Streitgegenstand 1200 K nicht übersteigt oder nicht schätzbar ist: für den ersten Bogen ^ K 7*50 für jeden weiteren Bogen K 3'75 b) wenn der Streitgegenstand 1200 K übersteigt: für den ersten Bogen K 15'— für jeden weiteren Bogen K 7'50 Postnummer 8. Für die Registrierung und Erledigung von Appellations- und Revisions­anmeldungen mit oder ohne Beschwerden, a) wenn der Gegenstand des Streites 2400 K nicht übersteigt oder nicht schätzbar ist : für den ersten Bogen . . K 14'50 *für jeden weiteren Bogen K 7*25 b) wenn der Gegenstand des Streites 2400 K übersteigt : für den ersten Bogen K 29'— für jeden weiteren Bogen K 14'o0 Ad Post S. Recurse gegen consulargerichtliche Bescheide, sowie die Apellations- und Revisions einreden fallen unter Post 1. Postnummer 9. Bei ämtlicher Verwahrung eines Depositums : a) für den Akt der Übernahme samt Empfangschein K 4'50 b) für die stattgefundene Verwahrung, sowie für die mit der Ausfolgung verbundenen Amtshandlungen : aa) von Geld, Von allen Wertpapieren, welche auf Inhaber lauten oder durch Indossament 1 übertragbar sind ; von allen Papieren, welche den Gegenstand des bankmäßigen Kaufs- und Verkaufsgeschäftes bilden, dann von anderen 2 Prozent Sachen von Wert des Wertes bb) von anderen Rechtsurkunden und Schriften, von jedem Bogen K 2*25 Anmerkung zur Post 9. 1. Für Tnterimaldepositen, sowie' Depositen, welche nur zum Behufe eines strafgerichtlichen Verfahrens übernommen wurden, ist keine Gebühr, die Erfolglassungsgebühr sub b) für

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