Hegyi Klára; Botka János: Jászberény török levelei; Latin és magyar nyelvű források a Jászság XVI-XVII. századi történetéhez - Szolnok megyei Levéltári Füzetek 11. (Szolnok, 1988)

Die Türken betrachteten und bezeichneten den Ort jedenfalls als Síadt und machten ihn für einige Jahrzehnte zum befestigten Standort. Im Jahre 1568 erleichte­ren sie ganz in der Nähe eine Palisadenburg, um die klaffende Lücke in der Fes­tungskette zwischen Szolnok und Hatvan zu schließen. In der neuen, Canfeda genann­ten Burg wurden 392 Leute als Garnison stationiert, dazu kamen einige türkische Ämter, an deren Spitze ein Kadi stand. Nach der Eroberung von Erlau im Jahre 15 T 96 verlor Canfeda seine strategische Bedeutung, und als die Palisadenburg im Jahre 1620 abbrannte, hielten die Türken es nicht für lohnenswert, sie wieder aufzubauen. Mit dei Garnison verschwanden auch der kadi und die anderen türkischen Beamten. In der Stadt selbst lebten auch zu Zeiten der Burg keine Türken, ihre Angelegenheiten erledig­ten sie in der liva-Zentrum Hatvan, an höhere Foren wandte man sich zunächst in Ofen, später in Erlau, dem vilay et-Ztruxum. In den Stürmen des Krieges von 1593— 1606 wurde die Stadt vorübergehend zerstört, die Bewohner flüchteten. Jahrelang war Jászberény unbewohnt. Die ungarischsprachigen Schriftstücke der Stadtleitung gingen leider verloren, so können uns bei der Rekonstruktion des städtischen Lebens nur die hier zur Veröf­fentlichung gelangenden türkischen Schriftstücke helfen. Auch das türkische Material ist nicht vollständig. Die Schriftstücke weisen auf Vorhergegangenes hin, das im erhal­tengebliebenen Material nicht mehr zu finden ist. Aber auch unvollständig hat es Wert, denn es gibt uns ein Bild von der Beziehung einer relativ selbständigen Stadt zu den türkischen Behörden. Freilich kommt es fort und fort auf die neuralgischen Punkte dieser Beziehung zurück, doch das ist natürlich: Wenn alles in bester Ordnung verlief, stellte niemand ein Schriftstück darüber aus. Schauen wir uns das Material an, gewinnen wir den Eindruck, daß sich hinter dem sehr milden Wort „Beziehung" anderthalb Jahrhunderte Streit verbirgt, in dem die Stadt immer unterlag. Es stimmt tatsächlich, daß sowohl hier als auch in den ande­ren ungarischen Städten des türkischen Gebiets ständig Rechtsverletzungen an der Ta­gesordnung waren, die auch durch die Anordnungen des Sultans nicht gemildert wer­den konnten: Die Steuer- und Fronforderungen gingen über das gesetzlich bestimmte Maß hinaus; auch im Falle eines natürlichen Todes wurte Blutgeld verlangt; gewaltsam teilte und beschlagnahmte man das Erbe Verstorbener. 4 Doch aus dem ungarischen Schriftenmaterial anderer Städte geht hervor, daß sich auch in den nie zur Ruhe kom­menden Fragen eine Art modus vivendi herausbildete. Und der Fakt, daß ein Problem immer wieder erneut in den Schriftstücken auf­taucht, besagt nicht unbedingt, es müsse ungelöst geblieben sein. Wir dürfen nicht ver­gessen, daß die eigentümlichen ungarischen Verhältnisse zu Resultaten führten, die in anderen Teilen des Osmanischen Reiches unbekannt waren und deren Akzeptierung den oft wechselnden Würdenträgern immer wieder von neuem abgerungen werden mußte. So genügte es nicht, wenn das ungewöhnliche Recht der „ungläubigen reaya", Diebe ungestraft gefangennehmen und hinrichteff zu dürfen, einmal bestätigt wurde, es mußte jedem Amt, unter Berufung auf die Vorgänger, wiederholt bewußt gemacht 4 Die ungesetzlichen Steuer- und Fronauflagen siehe Nr. 6-7., 12., 22., 31., 50-53., 58., 60., 71., 78., 96-97., 101-102., 116., 124., 145 u. 147. Zum Blutgcld: Nr. 120-122. Zur vorschrifts­widrigen Erbteilung: Nr. 3-, 15., 27., 57., 59., 77., 98. 100 u. 123. 24

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