Hegyi Klára; Botka János: Jászberény török levelei; Latin és magyar nyelvű források a Jászság XVI-XVII. századi történetéhez - Szolnok megyei Levéltári Füzetek 11. (Szolnok, 1988)
suba$is eintrafen, die jährlich drei- bis viermal kamen. Ihre Rechtsprechung bestand dann darin, daß sie dem Schuldigen, entsprechend seines Vermögens, die höchstmögliche Strafgeldsumme auferlegten. Der Ausspruch und die Vollstreckung eines Todesurteils war wieder Sache der Magistrate, mit der nicht unwichtigen Bedingung, daß das Recht zur Urteilsvollstreckung in jedem Falle — und im Laufe der Zeit für immer höhere Beiträge — bei dem zuständigen türkischen Zentrum erkauft werden mußte. 2 Das Wesen der Arbeitsteilung steht außer Zweifel: Die türkischen Organe überließen den ungarischen Stadtleitungen das Recht der Strafverfolgung, der Urteilssprechung und der Urteilsvollstreckung, doch die Einnahmen der Rechtsprechung behielten sie für sich selbst. Neben all diesen Aufgaben in einem rücksichtslosen System weitreichender Doppelherrschaft versahen die ungarischen Siedlungsvorsteher nicht selten auch lebensgefährliche Aufgaben: Sie versuchten, die verschiedensten Interessen ihres Wohnortes gegen die — türkische und ungarische - Macht zu vertreten. Ihr Verhältnis zu den türkischen Mächtigen, die ihren Sitz weit entfernt hatten, läßt sich als relativ friedlich bezeichnen, denn für Flehen oder gutes Geld gaben die Türken zur Milderung der Klagen leicht einen Schutzbrief von zweifelhaftem Wert. Doch gegenüber den nahesitzenden türkischen Behörden, die durch unmittelbare materielle Interessen zur Peinigung der Siedlungen angetrieben wurden, blieben sie oft schutzlos. Schließlich waren sie den plündernden türkischen und ungarischen Soldaten völlig ausgesetzt. Die relative Autonomie der Siedlungen hatte, uns nutzbringend, zur Folge, daß sie Aktenmaterial hervorbrachte. Die Dokumente einer Stadt, worin nur türkische Behörden Routinearbeit verrichteten, verschmolzen mit dem Papier-Meer der türkischen Bürokratie; die kanunnames oder die tahrir-defter sind für die Ermessung von Produktion und Bevölkerung von unschätzbarem Wert, doch sie eignen sich nicht, um die wirklichen Lasten, die tägliche bittere Not der Steuerzahlung zu rekonstruieren. Die leitenden Körperschaften der autonomen Städte aber besorgten und fertigten für ihre Städte Schrifstücke an, die an Ort und Stelle blieben und denen der Ablauf des täglichen Lebens zu entnehmen ist. Es sind die ungarischen Städte, deren als ideal zu bezeichnender Quellenbestand verschiedenartiges, vergleichbares Aktenmaterial enthält. Sie kommen in der tahrirdeftem vor, so läßt sich ihre Bevölkerung abschätzen. Es blieben auch die türkischen Schriftstücke erhalten, die in verschiedenen türkischen Ämtern als Antwort auf die Bitten oder Klagen einer Stadt ausgestellt wurden. Dieses Material läßt bereits tief in die Wirklichkeit des Alltags blicken. Es blieben uns die ungarischsprachigen Protokollbücher der Stadtleitung erhalten, in denen alle internen Angelegenheiten angeführt sind, die vor den Stadtrat gebracht wurden, ebenso die Rechnungsbücher, in die man selbst die geringsten Einnahmen und Ausgaben der Stadt eintrug. Und wo die Jahrhunderte günstig verliefen, stoßen wir auch in d^n Registraturen ungarischer Komitatsbehörden oder ungarischer Adelsfamilien auf Aufzeichnungen über die Angelegenheiten einer Siedlung. Siehe Nr. 37-38., 47-48., 73., 82-84., 130 u. 136. 22