Hegyi Klára; Botka János: Jászberény török levelei; Latin és magyar nyelvű források a Jászság XVI-XVII. századi történetéhez - Szolnok megyei Levéltári Füzetek 11. (Szolnok, 1988)
so grausam mit uns um wie die Soldaten Seiner Majestät, wegen derer wir immer weniger werden ... unsere ganze Provinz leidet entsetzlich ... Wenn der gütige Schutz Eurer Gnaden solchen Dingen nicht Einhalt gebietet, müssen wir zugrunde gehen." (Nr. 52) Die Siedlungen Hessen es jedoch nicht bei Klage- und Bittschriften bewenden, sie machten sich zunehmend stark, und seit den 1630er Jahren verteidigten sie sich immer organisierter gegen die Soldaten, die ihnen die Höfe verwüsteten und ihre Rinder forttrieben, gegen dreiste Räuber, die frei herumliefen, und gegen vagabundierendes „Heiduckenfussvolk". Somit lässt sich hinsichtlich der Selbstschutzorganisation im Rahmen des Bauernkomitats — dargestellt im Dokument Nr. 29 - ebenfalls eine Quellengruppe zusammenstellen (Nr. 19, 23, 25, 29, 34,41,46). In unserer Sammlung findet sich eine ganze Anzahl von Übereinkünften und Bestätigungen (Nr. 2, 13, 16, 21-23, 46, 49, 54). Besondere Aufmerksamkeit verdienen jene Schreiben, aus deren Angaben eindeutig hervorgeht, dass die ausfertigenden Siedlungen in dieser Zeit durchweg als glaubwürdige Orte auftraten. Die nächste Gruppe bilden die Dokumente der Gerichtsbarkeit sowie der Untersuchung*- und Beweisführung (Nr. 14, 23, 29, 32, 37, 42, 43, 45, 47, 56, 60). Hervorzuheben wären das Dokument über den Entscheid der aus fünf Siedlungen zusammengekommenen Richter (Nr. 43), das Dokument über die Komplikationen bei einer Besitzverteilung (Nr. 14) und die Quellen, in denen von Grenzstreitigkeiten die Rede ist (Nr. 45, 56, 60). Ein besonderer Teil ergibt sich aus den Schriftstücken, die von den entflohenen und bei den Jazygen ansässig gewordenen Untertanen, Liten und Adligen (Briefadel) berichten, wie sie belästigt und verschleppt wurden, welchen Grausamkeiten sie dabei ausgesetzt waren und wie sie von den jazygischen Gemeinden geschützt wurden, damit sie weiterhin „unter ihrer Obhut und mit ihnen sein" konnten (Nr. 22, 27, 30, 36, 38, 39). Sehr wichtig sind die mit der Wirtschaft, der Flurnutzung, der Tierhaltung, dem Gewerbe und dem Handel in Verbindung stehenden Quellen (insgesamt 26). Auch hierzu gehören die Register des 16. Jahrhunderts (Nr. 1, 3-7, 10). Über die Bodennutzung, die Rinderzucht und die Rolle der Wüstungen berichten folgende Dokumente: Nr. 21, 25, 26, 28, 30-32, 34, 37, 45, 51 und 56. Sieben Schriftstücke, darunter auch die wertvolle Zunftordnung der Schuhmacher von Jászberény, beziehen sich auf den Handel und auf das Gewerbe (Nr. 2,13,15,16,18, 20, 35). Die untersuchten Quellen sind Dokumente über Angelegenheiten, die sich zwischen den Ungarn abspielten, daher enthalten sie nur begrenzt unmittelbare Informationen über die Türken. Diesbezügliche Fakten erscheinen in den Dokumenten Nr. 5, 9, 24, 40, 51, 52, 55, 58, 60, wobei das umfangreiche Register von 1577 und das Register von 1595 besonders aufschlussreich sind. Bei der Untersuchung der ungarischen Schreiben fällt auf, dass selbst in den Abschnitten, wo man sich auf die bedrückenden Umstände bezieht, nicht auf die Schäden und Zwischenfälle hingewiesen wird, die die Türken herbeigeführt hatten. Ferner stellten wir fest, dass die jazygischen Gemeinden ihre Beschwerden über das durch die Türken zugefügte Unrecht - sofern die ungarischen Behörden davon erfahren sollten — sehr genau und konkret formuliert haben. In anderen Fall hätte es sehr gefährlich werden können, denn selbst ein wahres Wort zog ernsthafte Folgen nach sich. Gleichzeitig standen die Siedlungen auch mit 194