Hegyi Klára; Botka János: Jászberény török levelei; Latin és magyar nyelvű források a Jászság XVI-XVII. századi történetéhez - Szolnok megyei Levéltári Füzetek 11. (Szolnok, 1988)

gelder (Mulcta), die von ungarischer Seite her ebenfalls zu den Aufgaben der Offiziale zählte, Gelegenheit zum Missbrauch. 8 Drei Quellen unserer Sammlung enthalten konkrete Angaben über die an die Türken abgeführten Steuern (Nr. 5, 40, 42). Obwohl die ausführlichen Eintragungen des Jahres 1577 nur über die beträchtlicheren Lasten Auskunft geben, geht deutlich daraus hervor, dass auch die Türken schonungslos ihren Teil verlangten. Jede Siedlung zahlte die „Kaisersteuer" und das Säbelgeld an das Schatzamt des Sultans. Die meisten Dörfer schuldeten den in den umliegenden Burgen ansässigen Grundherren den Zen­sus, der — ähnlich den beiden oben erwähnten Abgaben — von jedem Haus einzeln ein­gefordert wurde. Von sämtlichen Naturalien hatten die Siedlungen den Zehnt abzuge­ben; Ochsen, Schweine, Käse, Quark und Brot führten sie als Geschenke ab; sie leiste­ten Frondienste und zahlten Strafgelder, deren Festlegung oft von der Willkür der Tür­ken abhing. Erwähnenswert ist, dass in dem Register von 1577 in Verbindung mit den Jazygen weitaus mehr Klagen über die Willkür der Türken vorkommen als in den Ein­tragungen, die über Rumänien gemacht wurden. Bei letzteren überwiegen jedoch ein­deutig die missbräuchlichen Überschreitungen der Offiziale. 9 Auch die Adligen wurden von den Türken besteuert. Diesbezügliche Angaben finden wir bei der Ortschaft Kísér, wo unter anderem aufgezeichnet wurde, „dass sie so hohe Steuern nicht leisten können, da sie den Zensus und die Steuern auch für die Toten noch entrichten müssen". Der Umfang und die Vielartigkeit der von den Türken auferlegten Steuerlasten werden — ebenso wie die Last der ungarischen Steuern, Abgaben und Dienstobliegen­heiten - ganz besonders deutlich, wenn wir die Abgaben mehrerer Siedlungen in ihrer Gesamtheit untersuchen und vergleichen. In den ausführlichen Registern fällt auf, dass bei den türkischen Forderungen die pekuniären Abgaben überwogen. Die Dokumente der Steuerleistungen im 16. Jahrhundert (Nr. 1, 3-7, 10) ent­halten - infolge ihrer registerartigen Anlage — über die Steuersätze hinausgehend noch zahlreiche Informationen über die Bevölkerung und ihre Schichten, über die Wirt­schaft sowie über Einzelheiten des Alltags unter der Selbstverwaltung. Ausserdem lässt sich mit ihrer Hilfe einschätzen, von welchem Ausmass die Verödung der Siedlun­gen war. Durch die ausführlichen, sich aneinander reihenden Angaben tragen die Re­gister insgesamt zur Erschliessung bedeutender Veränderungen innerhalb eines hal­ben Jahrhunderts bei. Zumeist stammten die Angaben in den Registern von den Dorf­richtern, deren wichtigste Aufgabe darin bestand, die Steuern einzutreiben und abzu­rechnen. Neben den ungarischen („kaiserlichen") Richtern wurden in den meisten Siedlungen auch sogenannte „türkische Richter" gewählt, über die man den Kontakt zu den türkischen Behörden hielt. In Siedlungen, wo mehrere Vertreter des Briefadels (Kapitäne) lebten, gab es auch einen „Richter der Kapitäne" (in den Orten Alsószent­györgy, Apáti und Ladány). 8 AKH XII. 3/a-ll. S. 316-374. Vgl. SUGÁR, István: Az egri vár püspöki falvainak urbariális összeírása 1577—15 79-ből (Die Ur­barien der Bischofsdörfer der Burg von Eger aus den Jahren 1577-1579), Archívum 11. (Red.: Béla Kovács) Eger 1983. S. 103-142. 192

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