Hegyi Klára; Botka János: Jászberény török levelei; Latin és magyar nyelvű források a Jászság XVI-XVII. századi történetéhez - Szolnok megyei Levéltári Füzetek 11. (Szolnok, 1988)
Höhe dieses königlichen Steuerbetrages (királyi dika)ist eine wichtige Angabe, die Angabe, die uns Anhaltspunkte für die Schätzung von Einwohnerzahlen und für die Beurteilung der wirtschaftlichen Möglichkeiten einzelner Siedlungen bietet. -Akó (Eimer; anfangs Hohlmass, später auch Steuerart) bezeichnete eine Naturalienabgabe an Stelle des Neunten. Bezüglich der Jazygen steht in dem Register des Jahres 1577 (Dokument Nr. 5): „Sie zahlen, ähnlich den Kumanen, keinen Zehnt, aber entrichten statt dessen den Eimer nach eigener Ordnung und Sitte." Zu jedem im Zensus festgelegten Gulden mussten die jazygischen Dörfer zwei Kübel Weizen und zwei Kübel Gerste abliefern. Ebenso kamen zu jedem Gulden noch ein Mass Butter und ein Käse (vgl. Angaben im Dok. Nr. 5) — Als Geschenke (Muneralia) wurden Schlachttiere abgegeben, oder man zahlte ihren Preis, sechs Gulden pro Stück. — Fron (Servitia) musste im Sommer, meist je nach befohlenem Umfang geleistet werden. — Ausschank (Educillatio): Alle Siedlungen waren verpflichtet, im Jahr ein bis zwei Fässer vom Wein der Burg auszuschenken und abzurechnen. Auch den Transport mussten sie selbst übernehmen. Im Register von 1577 erscheinen auch die Einkommen der Offiziale. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts spielten die Offiziale, die als Ritteroffiziale, Rittervögte oder Verwalter bezeichnet wurden, eine wichtige Rolle bei der Steuereintreibung für die Burg von Eger. Es waren vorwiegend höhere Offiziere der Burgbesatzung, und sie versahen ihre Aufgaben in allen zur Burg gehörigen Dörfern oder Dorfgruppen (officiolätus). Im allgemeinen wohnten sie draussen in der Vogtei. Als Lohn erhielten sie einen bestimmten Teil der Einnahmen aus den Dörfern und mussten dafür in einer entsprechenden Anzahl bewaffnete Reiter für die Verteidigung der Burg zur Verfügung stellen. Auch der Schutz der Siedlungen und die Sicherstellung der Einkommen gehörten zu ihren Pflichten. 5 Im Jahre 1577 setzten sich Jazygien wie Grosskumanien aus je zwei Vogteien zusammen, Kleinkumanien gehörte zu einem Offizialat (officiolátus). 6 Generell fanden sich die Jazygen und die Kumanen sehr schwer mit den ihnen zugewiesenen Offizialen ab, denn deren unmässige Gier trieb die Steuerlasten zusätzlich in die Höhe. Oftmals gingen Klagen darüber ein, dass „die Offiziale wider Sitte und Gebot in beliebig festgelegtem Umfange und mit verschiedenen Begründungen Geld, Getreide, Lebensmittel, Weinausschank, Aussaat und Spanndienst forderten". 7 In den Eintragungen der Ortes Árokszállás lesen wir im Jahre 1577: „Der Offizial lässt an einem weiteren Platz nach eigenem Gutdünken [Wein] ausschenken." Aufgrund der Klagen wurden die vielartigen Bezüge der Offiziale wiederholt korrigierend festgelegt. Bei den Jazygen und den Kleinkumanen lieferte jedes Dorf seine Steuern einzeln ab, die Grosskumanen entrichteten ihre Abgaben gemeinsam. Ferner bot die Eintreibung der Straf5 GYÁRFÁS, I. 1885. S. 18-19. 6 AKH XII. 3/a-ll. Liber 11. S. 317, 332, 352. 7 GYÁRFÁS, I. 1885. S. 64. 191