Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 20. (Szolnok, 2005)
ADATTÁR - NÉV- ÉS HELYNÉVMUTATÓ (Czégény Istvánné) / 378. o.
JÁNOS GYŐRI DIE GESCHICHTE UND GRUNDREGELUNG DES REFORMIERTEN JUGEND VEREINS VON JÁSZKISÉR Die Reformation wurzelte sich während der Türkenherrschaft auch in unserer Gemeinde, „Kysir" fest ein. Die reformierte Kirche entstammte - als in kumanischer Gemeinde - im Jahre 1600 „vom Selbstwillen aus, von niemanden gezwungen". 1596, nach dem verlorenen Kampf und der Besatzung von Erlau suchten viele verfolgte reformierte Familien in „Kis-Er" Obdach, da sie auf dem moorigen Sumpfgebiet nicht einmal von den Türken verfolgt wurden. Es ist bekannt, dass die ihrerer katholischen Religion treuen Habsburger von ihren Regionen den Reformierten nachjagten. Die Reformierten errichteten damals eine Arbeit „für die Bewahrung der Nation", die einen doppelten Verdienst hatte: 1. Die Pflege der ungarischen Sprache, weil die Gottesdienste auf Grund der Lehre von Luther von den Reformierten in der Sprache des Volkes, auf Ungarisch geführt wurden. 2. Die Bekenner dieser Religion ließen überall neben ihre Kirchen auch Schulen bauen. Die Reformation schaffte in unserer Heimat, die ungarischsprachigen Volksschulen, die das Wissen, das Lesen auf das Volk ausbreiteten. Im vom Jahre 1690 bewahrten Protokoll der Kisérer reformierten Kirche ist es zu lesen: „Vom Gnaden Gottes wählten wir den dritten, sich nur mit Lehren beschäftigenden Lehrer." Unter der Türkenherrschaft wurde leider das Land zugrunde gemacht, da tobte die Glaubensverfolgung. Besonders viel litten die am reformierten Glauben Gewesenen. Nur die Siedlungen, die dem türkischen Sultan Steuern bezahlten, konnten weiter bewahren bleiben (Cegléd, Nagykőrös, Kecskemét, usw.). Die Herrschung unseres Königs „mit Hut", Joseph IL (1780-1790) bedeutete mit seinem am 25. Oktober 1781 herausgegebenen „Toleranzedikt" eine entscheidende Veränderung. Dieses „sichert auch den Protestantischen die freie Ausübung ihrer Religion und erlaubt neben entsprechenden finanziellen Bedingungen den Kirchenbau, den Erhalt des Pastors, sogar entzieht es ihn der Kontrolle der katholischen Bischope, auch die nicht Katholischen dürfen alle staatlichen Ämter erfüllen." 376