Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 18. (Szolnok, 2003)

TANULMÁNYOK - Kürti László: Jászberény csárdái. Adatok a pusztai csárdák 18. századi történetéhez / 49. o.

Einseitigkeit führte aber zu einem hierarchischen und zugleich schlechten Verhältnis der Städte und der Pächter. Der Grund dafür waren das Interesselosigkeit und die Bedürfnislosigkeit, die aus dem Eigentumrecht entstammten: da der Wirt in erster Reihe Pächter war, der gegenüber der Stadt hauptsächlich Pflichten hatte. Seine höchste Sorge war dem Mietherrn die in zwei Raten bezahlten Mietzinsen vollständig und im genau bestimmten Termin zu geben. Außerdem hatte er für die Einhaltung der im Vertrag schriftlich Festgesetzten, den Zustand der Gebäude und der Einrichtung, die Nutzung der zu dem Mietgut gehörenden Wiesen, Heuwiesen, Ackerfelder und/oder Wälder Verantwortung. Das Verhältnis zwischen der Eigentümer­Stadt und dem fremden Pächter wurde auch durch die unsichere finanzielle Lage der Tscharda vergiftet, da ihr Umsatz verschieden und zeitweilig war. Deshalb mussten die meisten Arrendatoren neben der Tscharda regelmäßige Wirtschaft, Viehzucht und Handel führen. Ein großer Teil dieser Tätigkeiten war gesetzwidriges Geschäft oder stand mit dem im Vertrag Geschriebenen in Widerspruch. Die in den Tschardas vom 18. Jahrhundert herrschenden Zustände waren manchmal sehr unsicher, sogar nicht Hand zu haben und es gab viele Ungesetzlichkeiten. Wie es die Jászberényer Angabe beweist, trugen die Pusstaer Tschardas von ihrer Geburt an ihre inneren Widersprüche in sich. Der Wirt-Pächter ist also als Gestalt eines Stadtdieners des frühen Feudalismus zu betrachten und nicht als Unternehmer-Händler des frühen Kapitalismus. Zum Aufhören der Tschardas trug der Verfall der Viehzuchtwirtschaft, sowie auch der endgültige Verkauf der Pusstas bei. 94

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