Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 8. (Szolnok, 1993)

ADATTÁR - Kiss Z. Géza: Adatok és szempontok a Jász-Nagykun-Szolnok megyei népcsoportok bácskai beköltözéséhez / 275. o.

beith sie selber laisten können, und dasz mann selben das grössere und mittlere Bau­holtz entweder gegen baare Bezahlung verabfolgen, oder auch auf eine Jahrsfrist anti­cipiren, das kleine Bauholtz aber in denen her schaftlichen Waldungen anweisen, und das erforderliche Rohr gegen Ersatz in natura von der Herschaft vorstreken werde; zu welchem Ende : 9. Bey dem Herrn Administratore dieses Cameraldistricts jederzeit in tempore das Ansuchen zu machen seyn wird, auf dasz von nun an ein recht ergebiger Rohrvor­rath zur Beförderung der Impopulation alljährlich über Winther beygeschaffet werden möge, auf dasz hievon denen neuen Leüthen entweder gegen bare Bezahlung, oder ge­gen Ersatz in natura die nöthige Aushülff geleistet werden könne. Auf gleiche Weisz wird 10. dahin zu sorgen seyn, damit von grösseren und mitleren Bauholtz, wie auch von Brettern immerdar ein Vorrath in Bereitschaft seyn möge, dann da ohne derley Holtzmaterialien der Haüser Bau nicht wohl beschehen kann; dermahlen aber die Herschaft aus aigenen Waldungen weder Bretter, noch grösseres Bauholz in genügsa­men Quanto beyzuschaffen oder anzuweisen vermag, so musz nothwendig fürgesorget werden, auf dasz durch dieszfälligen Mangl die Erbauung deren neuen Häusern nicht in mindesten gehemet werde, zu welchem Ende auch die Beyschaffung der dieszfälligen Erfordernusz jederzeit in tempore bey dem Herrn Administratore und Hofcammerrath Redl von Rottenhausen anzusuchen seyn wird. Un da dann 11. vielen neu ankommenden sehr bequem seyn wird, wann sie auch andere zum Haüser erforderlichen Sachen schon fertiger gegen baare Bezahlung bekommen könten so wird zur Beförderung deren neuen Gebäuden nicht wenig bey tragen, wann mann immerhin einige Fensterstöcke sambt darzu gehörigen beglasten Fenstern, Thürstöken sambt Thüren und Beschlachten, und etwelche ordinari Ofen von verschidener Gattung jedoch alles von guter Qualitaet in Vorrath haben wird, worzu dann auf den allhiesigen Bauholtzplatz eine aigene Requisiteneammer errichtet, und der Verschleysz nebst der Verrechnung hierüber gegen einer jährlich moderaten Renumeration dem allhiesigen Apatiner Notario aufgetragen werden könnte. Wann nun also: 12. in allen deine, so zum Hauszbau gehöret, die mögliche Erleichterung verschaffet seyn wird, so ist auch nothwendig, dasz mann in jenen, so zur Feld- und Handarbeith erforderlich ist, gleichfalls an Händen gehe; zu dem Ende wird in der Requisiteneammer auch immerdar ein guther Vorrath von Sengsen, Sicheln, Schleifstei­nern, Dengleysen, Holtzhaken, Handhaken, Braithhauen, Raithhauen, Schauffein, und anderen nötigen Eysenwerk beyzuschaffen seyn, aus welcher die neu ankörnende Leü­the oder auch andere Inwohner das zum Feldbau erforderliche Eysenwerk, entweder gegen baare Bezahlung, oder aber gegen Anweisung des Herrn Provisoris auf ein Jahrs­frist vorgestrekter haben können, zu welchen Ende ich dann auch Sorg tragen werde, wie mann aus erster Hand entweder directe aus Steüermarkt, oder aber aus Östereich derley Eysenwaaren am withschaftlichsten und wohlfeillesten bis anhero nacher Apa­tin verschaffen könne. 13. Ist nicht genug, dasz mann denen neuer Leüthen mit derley eysernen Instru­menten an Händen gehe, sondern es wird auch nachzusehen seyn, ob sie sich derensel­ben auch zur Heümachungs und Schnittzeit,und zur anderen Feldarbeith oder ausz 283

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