Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 8. (Szolnok, 1993)
ADATTÁR - Kiss Z. Géza: Adatok és szempontok a Jász-Nagykun-Szolnok megyei népcsoportok bácskai beköltözéséhez / 275. o.
Raittung deren verwachsenen Gründen wohl und fleissig gebrauchen, indeme den aus der Bevölkerung erwarthenden Nutzen nicht so sehr beförderen kann, als wann mann durch öftere Nachsicht und moderates Zureden, in den von dem Müssiggang und von dem lüder liehen Leben abhalten, und dargegen zu guter und embsiger Arbeith und zur Erwerbung des bestmöglichsten Verdinstes stätshih anhalten wird; zu welcher Ende: 14. Den: Herr Impopulationsprovisor diejenige Orthschafften, alwo die neue Leüthe hingesezet werden, durch die 6 Wintermonather hindurch nur zweimal, durch die 6 Sommermonather hingegen jedes Monath hindurch einmahl zu visitiren, die wahrnehmende Fehler, oder Anstände, in so weith es geschehen kann, in instanti abstellen und beheben, die Leüthe zum Fleisz und Arbeith anhalten, denen äussert Noth Leydenden beyspringen, und sodann von jeder solchen Visitation und denen hiebey gemachten Veranstaltungen, oder höherer Orthen weithers anzusuchen habenden Verfügungen ein aigenes Protocoll halten, und hievon jedesmahl statts der behörigen Relation eine Abschrift mir, und eine andere dem Herrn Administratori und Hofcammerrath von Rottenhausen einzusenden haben wird, nachdeme aber 15. auch der Impopulationsispan auf nehmbliche Orth, und eben so oft, jedoch allezeit einige Wochen eher, Orthschaften zu visitiren, und ihme Herrn Provisori seinen Rapport hierüber abzustatten haben wird, so werden auch dessen Rapport jenem Protocoll zu inseriren, folgbahr auch mit obgedachten Abschriften untereinstens an seine Gehörde einzusenden seyn. 16. Es ist die Gewohnheit deren älteren Inwohnern, dasz sie glauben Herrn des Grundes zu seyn, und dasz von ihrer Villkühr abhänge, ob und wie viel Grund sie denen neuen Leüthen zukommen lassen wollen; nachdeme aber neue Leüthe ohne denen hinlänglichen Grundstücken nicht über sich kommen können, alsz wird vorzüglich bey Ansiedlung neuer Leüthen dahin zu sorgen seyn, womit ihnen zum ersten Anbau ein schon zugerichtetes Akerfeld, und zur Heufechsung ein hinlänglicher Wiesenwachsz angewiesen, und ausgezeichnet werden möge, worgegen zur Sommer-oder zweiten Ansatt selben sodann schon die verwachsene Gründe, wo deren einige seynd, angewiesen und zur Ausraittung übergeben werden können, indeme hierdurch die Leüth zur Arbeith eingeführet und ein mehrers Akerfeld zubereithet wird. Wann nur aber 17. solchergestalten die neue Leüthe mit Grundstüken und Wiesenwachs behörig versehen seyn werden, so seynd selbe sodann auch dahin anzufrischen, auf dasz sie sich etwas von Zuch-, Melch- und Borstenvieh beyschaffen, welchenfalls, dann auch denen jenigen, welche sich schon aigene Haüser erkauffet, oder errichtet haben, und so sich embsich in der Arbeith zeigen, und um einen Verdienst fleissig bewerben, ohn bedenklich mit einen hinlänglich, jedoch moderaten Geldvorschusz auf ein oder zwey Jahr an Hand gegangen werden kann, indeme der neu Ankörnende, woferne mann ihme nicht bey Zeiten und ergebig unter die Arme greiffet, erst so spät zu Kräften kommet, dasz er von denen genüssenden frey Jahren fast gar nichts profitiren kann, und dahero auch weder der Grundherrschafft, weder dem Publico sobald grössere Dienste zu laisten vermag. 18. Wann nun auf solche Arth die neue Colonisten mit Häusern, Grundstüken und Vieh wohl versehen seyn werden, so ist auch weiters dahin zu sorgen, damit auch jenes, so zu ihrer Conservation und besseren Aufkommen erforderlich seyn mag, ver284