Zounuk - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Levéltár Évkönyve 8. (Szolnok, 1993)

ADATTÁR - Kiss Z. Géza: Adatok és szempontok a Jász-Nagykun-Szolnok megyei népcsoportok bácskai beköltözéséhez / 275. o.

wandel nicht leichter und sicherer imprimiren könne, als wann er durch aigenes löb­liches Beyspill selbe hiezu anweiset, und es wird dahero auch der Herr Provisor sich dahin zu bestreben haben, damit er seinen Untergebenen und denen sambtlich neu an­körnenden Leüthen durch einen tugendhaften, bescheidenen und massigen Lebens­wandl ein der Nachammung würdiges Beyspill geben-möge. 2. Da derselbe erstlich von einer hochlöblichen hungarischen Hofcammer, zwei­tens aber von mir und endÜchen auch von dem Administratore dieses königlichen Ca­meral-Bacser-Districts Herrn Hofcammerrath Redl von Rottenhausen dependiret, also wird auch er Herr Provisor die Befehle dieser Seiner Forgesetzten mit schuldigsten Respect zu vollziehen haben. Gleichwie aber 3. das Haubtwerk einer wohleingerichteten Bevölkerung in deme bestehet, dasz die neüankommende Leüthe gleich denen neu eingesezten jungen Bäumen anfangs wohl besorget, gut gepfleget, und vor allen Unheyl bewahret werden mögen, also wird auch der Herr Provisor bey denen sich neu ansidlenden Leüthen dahin zu sorgen ha­ben, damit ein jeder an dasjenige Orth oder Praedium eingetheilet werden möge, wo ihme vermög der Sprach, Sitten oder Anverwandschaft seine Nahrung zu finden am bequemsten seyn wird, und damit ihme sodann in all und jeden an Hand gegangen, derselbe zum Fleisz und Arbeith eingeleithet, und dargegen aller Müssiggang oder an­ders schädliches Unternehmen abgewendet werden möge. Damit aber 4. in Eintheilung deren neuen Leüthen niemahl über die billige Proportion ge­schritten werde, so wird er Herr Provisor von den obbesagten Herrn Hofcammerrath und Administrator von Redl die Befehle schon vorhinein umständlich ansuchen, wohin und wieviel von derley Familien untergebracht werden sollen und können. 5. Sobald einige neue Leüthe in Apatin ankommen, so ist Sorg zu tragen, damit selbe bey ihrer Ankunft auf ein oder anderen Tag alda gleich einquartiret werden mö­gen, wo dann jenen so etwann bemüttel seyn, und ein in Gang gehende oder dem Pub­lico nutzliche Profession verstehen, dahin zu persuadiren wären, damit sie zur Treibung ihrer Profession sich lieber in Apatin niederlassen, und daselbst ein Hausz erkauffen mögen, als daszselbe mit Vernachlässigung ihrer Profession sich dem Bauernstand auf denen Dörffern ergeben. So dann seynd 6. diese sambtliche neue Leüthe bevor sie eingetheilet werden, in dem durch mich eingeführten Haubtprotocoll mit Anmerkung ihrer Religion, des Vaterlandes Standes, Profession und alter zu inseriren, und bey jeder Familie in margine anzumer­ken, wohin selbe zur Ansiedlung angewiesen worden seyn, wie dann auch einer jeden Familie ein an den Richter und Geschworne des Orths, wohin sie dirigiret werden, lauthender Anweysungspass mitzugeben seyn wird. Gleichwie aber 7. die Sach mit deme nicht allein gerichtet ist, dasz mann die neu ankommende Leüthe an ihre Orthschaften anweise, und selbe ihren weitheren Schicksaal alda über­lasse, so wird mann ihnen zugleich die Anleitung geben, was vor Erleichterung sie in Errichtung ihrer Haüser und in den durch Handarbeith suchenden Verdienst am geschwindest und bequemesten finden können; welches mit deme geschehen wird, wann mann 8. nicht nur selbe belehren wird, dasz bey dem Hauserstampfen sie nur nöthig haben gegen moderates Taglohn die Stampfer zu bezahlen, die übrige Handlangerar­282

Next

/
Thumbnails
Contents