Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)

Die Bestände des Verkehrsarchivs: - B. Registraturen sonstiger staatlicher Eisenbahnverwaltungen

70 27. Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen (1884—1896). In dem Zeitraum von 1882 bis 1884 verdoppelte sich durch verschiedene Verstaatlichungsaktionen und durch eigene Bauten (Arlbergbahn) das Netz der österreichischen Staatsbahnen, sodaß diese eine überragende Stellung unter den österreichischen Eisenbahnen erhielten. Die Periode des Experi- mentierens in der Verwaltung dieses Komplexes ist durch die am 8. VI. 1884 auf Antrag des Handelsministers Pino genehmigte Neuorganisation (RGB1.102) abgeschlossen worden. Dabei lassen sich folgende Grundgedanken erkennen: Die Verwaltung aller Staatsbahnen erfolgte darnach entgegen den föderali­stischen Bestrebungen durch eine Zentralstelle, und zwar durch die General­direktion der Österreichischen Staatsbahnen, die am 1. VIII. 1884 ihre Tätig­keit aufnahm; im Gegensatz zur Direktion für den Eisenbahnbetrieb wurde die Organisation mehr den übrigen Staatsbehörden angeglichen, und es wurde schließlich durch die Auflösung der Eisenbahnbaudirektion die Behandlung aller Bau- und Betriebssachen in einer Dienststelle erreicht. Nach außen trat die Generaldirektion als selbständiges exekutives Organ des Handelsmini­steriums in Erscheinung, im internen Dienstbetrieb war die Generaldirektion dem Handelsminister unmittelbar unterstellt, dem grundsätzliche Fragen zur Entscheidung Vorbehalten blieben. Die Beaufsichtigung der Staatsbahnen durch die Generalinspektion wurde stark eingeschränkt und verlor im Laufe der Jahre immer mehr an Bedeutung. Der Präsident, im Range eines Sektions­chefs, hatte für einen Staatsbeamten sehr große Machtbefugnisse, die jedoch in finanzieller Hinsicht bald eine Beschränkung erfuhren. Drei hervorragende Persönlichkeiten gaben als Präsidenten dieser Behörde ihr Gepräge, und zwar Freiherr Aloys von Czedik, der 1892 von dem späteren Finanzminister Dr. Leon Ritter von Bilinski abgelöst wurde, und schließlich für die aller­letzte Zeit der spätere Ministerpräsident Dr. Ernest von Körber. Für die innere Gliederung waren ursprünglich 5 Abteilungen vorgesehen: Präsidium, Bahnerhaltung und Bau, Verkehrs- und Maschinendienst, Administratives und Kommerzieller Dienst. Praktisch jedoch wurden verschiedene Abteilungen in selbständige Unterabteilungen aufgelöst, sodaß für die längste Zeit folgendes Schema maßgebend war: Präsidium, 1) Administrativer Dienst, 2) Bahn­erhaltung und Bau, 3) Werkstätten- und Zugförderungsdienst, 4) Verkehrs­dienst, 5) Kommerzieller Dienst, 6) Kontrolldienst, der am 1. IV. 1894 wieder in die Unterabteilungen: Einnahmenkontrolle und Finanzieller Dienst ge­teilt wurde. Schließlich wurde im Jänner 1895 noch eine selbständige Unter­abteilung für das Lokalbahn wesen errichtet. Die Vorstände der Abteilungen hießen teils Direktoren, teils Generaldirektionsräte und traten wöchentlich zu gemeinsamen Beratungen („Gremialkonferenzen“) zusammen, galten jedoch nur als Referenten. Der Generaldirektion waren wieder (in Weiterbildung der vielfach bewährten Oberbahnbetriebsämter) einzelne Eisenbahn­betriebsdirektionen und Bauleitungen unterstellt. Der Wirkungskreis der Eisenbahnbetriebsdirektionen wurde wesentlich erweitert, und die Abgrenzung

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