Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)
Die Bestände des Verkehrsarchivs: - A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien
32 ein Oberinspektor ernannt; diese hatten gleichzeitig als landesfürstliche Kommissäre die statutengemäße Geschäftsführung der Bahnverwaltungen und bei den garantierten Bahnen auch die ökonomische Gebarung zu überwachen. Nach dem Tode von Ghega am 14. III. 1860 ging das von ihm geleitete technische Departement des Finanzministeriums in der Generalinspektion auf, sodaß diese auch alle eisenbahntechnischen Angelegenheiten erledigen mußte. Im Frühjahr 1861 erfolgte die Einbeziehung der Generalinspektion in das neuerrichtete Handelsministerium, wodurch sich der Wirkungskreis dieser Dienststelle durch die Prüfung der von Privaten zur Erlangung von Eisenbahnkonzessionen eingereichten Projekte und durch die von Organen der Staatsverwaltung vorgenommenen Trassierungen erweiterte. Durch die a. h. Entschließung vom 7. V. 1866 wurde diese Erweiterung auch gesetzlich sanktioniert und in feste Formen gebracht. An die Spitze trat wieder ein Generalinspektor (Ferdinand von Wagner), dem zwei Oberinspektoren für den Betriebs- und für den Baudienst beigegeben wurden. Am 1. VII. 1867 errichtete man in Ofen eine Expositur der Generalinspektion, die bis zur Gründung einer eigenen ungarischen Behörde (1. 9. 1868) bestand. Am Ende des Jahres 1870 wurde die Generalinspektion schließlich in zwei selbständige Abteilungen geteilt; eine für den Bau und die andere für den Betrieb sowie für die administrative Kontrolle der Eisenbahnen. Die beiden Abteilungen bestanden aus einer Anzahl von Inspektoraién und Büros, deren Geschäftskreis teils räumlich, teils sachlich abgegrenzt war. Ein gemeinsamer Vorstand für die beiden Abteilungen wurde jedoch nicht bestellt; den dienst- hohen Verkehr mit dem Handelsministerium vermittelten die bei diesem Ministerium angestellten, technischen Konsulenten Wilhelm Nördling und Max Weber. Insgesamt standen um diese Zeit 55 Fachbeamte in Verwendung. Anläßlich dieser Neuordnung wurden die landesfürstlichen Kommissäre wieder unabhängig von der Generalinspektion, die jedoch die Betriebsrechnungen weiterhin prüfte. Das Jahr 1873 brachte wieder Änderungen: bei der Wiederaufnahme des staatlichen Eisenbahnbaues wurden nämlich sämtliche Bauagenden der Bauabteilung der Generalinspektion übertragen, die gleichzeitig als Eisenbahnbaudepartement des Handelsministeriums zu fungieren hatte. (Dieser Bestand ist wegen der Führung eigener Geschäftsbücher jetzt im Archiv bei den ausführenden Dienststellen gesondert gelagert. Wegen der Anfänge eines eigenen Planarchivs wird auf S 109 hingewiesen). Die Veränderungen im Wirkungskreis waren seit dem Jahre 1856 meist im Erlaßweg durchgeführt worden. In der Mitte der Siebzigerjahre machte sich das Bedürfnis geltend, der Generalinspektion eine ihrer Bedeutung entsprechende Stellung auch nach außenhin zu verleihen. Die Generalinspektion wurde demgemäß auf Grund der a. h. Entschließung vom 16. VIII. 1875 mit der Verordnung des Handelsministeriums vom 26. VIII. 1875 (RGBl. Nr. 116) zur Behörde erhoben. Die gleichzeitig durchgeführte innere Organisation der Generalinspektion stellte sich als Vollendung der im Jahre 1870 begonnenen Gliederung ihres Gefüges nach den verschiedenen Geschäftszweigen dar.