Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)
Die Bestände des Verkehrsarchivs: - A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien
33 An Stelle der bisherigen zwei Abteilungen traten nun fünf Abteilungen: Bau- und Bahnerhaltung, Verkehr und Zugförderung, kommerzieller Betrieb, Staatsgarantie- und Rechnungswesen sowie allgemeine Verwaltung. Für jede der fünf Abteilungen wurde ein Generalinspektor mit dem Range eines Hofrates oder eines Regierungsrates bestellt, und die Zwischenstellung zwischen Generalinspektion und Handelsministerium fiel von diesem Zeitpunkt an Nördling, als Generaldirektor des österreichischen Eisenbahnwesens, allein zu. Eine wesentliche Änderung des Wirkungskreises erfuhr bei dieser Reorganisation die Bauabteilung. Die Leitung der auf Staatskosten auszuführenden Eisenbahnbauten wurde einer eigenen Direktion für Staatseisenbahnbauten überwiesen, wobei jedoch eine gewisse Kontrolle der Generalinspektion blieb. Nachdem Nördling im Oktober 1879 aus dem Staatsdienste ausgeschieden war, wurde allmählich die Leitung der Generalinspektion wieder konzentriert. Hofrat Matthias Pischof übernahm vier Abteilungen, und nur Richard Jeitteles bewahrte als Vorstand der Abteilung für das Staatsgarantierechnungswesen seine selbständige Stellung. Das Bestreben nach Beschleunigung und Vereinfachung des Geschäftsganges führte im Jahre 18 8 2 neuerlich dazu, die Generalinspektion für bestimmte Geschäfte mit einem übertragenen Wirkungskreis auszustatten. Die Abteilungen für den kommerziellen Betrieb sowie für das Staatsgarantie- und Rechnungswesen erhielten ministerielle Befugnisse, und für die Behandlung dieser Agenden wurde ihnen die Eigenschaft von Ministerialdepartements verliehen. Bei der Errichtung der Generaldirektion der Österreichischen Staatsbahnen wurde durch eine Verordnung vom 15. VII. 1884, RGBl. Nr. 122, die Abgrenzung der beiderseitigen Kompetenzen festgesetzt, wobei die Oberaufsicht der Generalinspek- tion über die Staatsbahnen im vollen Umfang der Eisenbahnbetriebsordnung aufrecht blieb. Als weitere behördliche Funktion fiel der Generalinspektion seit den Jahren 1889 — 1890 die Aufsicht über die Krankenkassen der Privateisenbahnen und über die Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen zu. Eine neuerliche Erweiterung ihres Aufgabenkreises erfolgte 1894 durch die Doppelstellung des Lokalbahnamtes sowohl im Handelsministerium als auch in der Generalinspektion. Bei der großen, durch die Gründung des Eisenbahnministeriums 1896 herbeigeführten Umwälzung in der Behördenorganisation verlor wieder die Generalinspektion die Aufsicht über den Eisenbahnneubau, über das Tarif- und Transportwesen sowie über das Staatsgarantie wesen. Auch wurde das technisch-kommerzielle Büro des Lokalbahnamtes vollständig vom Eisenbahnministerium übernommen, und der Aufgabenkreis der Generalinspektion beschränkte sich von diesem Zeitpunkt an im wesentlichen auf Aufsichtsrechte im Sinne der Eisenbahnbetriebsordnung. Nach dem Ausscheiden von Hofrat Pischof bekleidete seit 1890 Sektionschef Rudolf Freiherr von Li lie na u den Vorstandsposten, der wieder 1897 durch Ing. Gustav Gerstel abgelöst wurde. Allmählich zog die Generalinspektion infolge der einsetzenden staatlichen Sozialpolitik neue Agenden an sich: im Jahre 1903 wurde dieser Behörde näm3