Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)

Die Bestände des Verkehrsarchivs: - A. Selekte und Gesamtregistraturen von Hofstellen und Ministerien

20 formen des Jahres 1852 betrafen hingegen das staatliche Bauwesen. Diese am 12. V. genehmigten und am 1. X. 1852 in Kraft gesetzten organisatorischen Änderungen brachten eine vollständige Trennung des zweckmäßig besser zentralistisch geleiteten Eisenbahnbaues mit seinen anderen Voraussetzungen und Aufgaben von dem übrigen, mehr provinziell bestimmten staatlichen Baudienst durch Bildung einer eigenen „Zentraldirektion für Eisenbahnbauten“ und einer besonderen Direktion für Eisenbahnbauten im Lombardisch-vene­zianischen Königreich (errichtet erst am 1. XI. 1853). Die Sektion für öffent­liche Bauten erfuhr ferner unter dem sehr verdienstvollen Sektionschef Frei- herm Karl Czoernig eine Neugliederung in die vier Departemente: Eisen­bahnbauwesen und Archiv (Mayern), Straßen- und Wasserbau, Hochbau, und administrative Angelegenheiten. Eine schwere, längere Erkrankung des Generaldirektors der Kommunikationen, Kalchberg, gab jedoch den Anstoß zu einer neuerlichen Reform, wobei endlich der Eisenbahnbau und Eisenbahnbetrieb, die sich in der Praxis schwer trennen ließen, in einer eigenen Eisenbahnsektion, der zweiten, vereinigt wurden. (10. X. 1853, Czoernig). Diese gliederte sich in 6 Departements, und zwar: administrative, personelle, technische und betriebliche Angelegenheiten, Materialbeschaffung und General­inspektion. Die erste Sektion war für Handel, Gewerbe und Schiffahrt und die dritte Sektion für das Post- und Telegraphenwesen sowie für den übrigen staatlichen Baudienst zuständig. Die noch im Verbände des Mini­steriums bestehende Generaldirektion für Kommunikationen und die General­inspektion der Kommunikationsanstalten wurden aus Gründen der Ver­waltungsreform aufgelöst, wobei ein Teil der Agenden direkt von den Sektionen des Ministeriums besorgt wurden, während die weniger wichtigeren den Unter­behörden zur Erledigung zufielen. Diese Form der Organisation blieb im wesentlichen bis zu der am 21. VIII. 1859 beschlossenen und mit Wirksamkeit vom 1. XI. durchgeführten Auflösung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten unverändert (RGBL. 193); jedoch liegen die Eisen­bahnakten der beiden letzten Monate des Jahres 1859 noch bei der Registratur des aufgelösten Ministeriums. Die Eisenbahn- und die übrigen Verkehrs­angelegenheiten gingen bei der Aufteilung des Wirkungskreises auf das Finanz­ministerium über. Kaum ein anderer Bestand einer Eisenbahn- Zentralstelle ist sowohl vom Standpunkt des Historikers als auch vom Standpunkt des Juristen so gehalt­voll wie die Registratur gerade dieses Ministeriums. Zum ersten Male wurden auch die Eisenbahnangelegenheiten Ungarns und seiner Nebenländer von einer österreichischen Stelle behandelt, und die Kompetenzen dieses Mini­steriums erstreckten sich noch auf ganz Oberitalien östlich des Tessins. Die bauliche Länge der Eisenbahnen erhöhte sich in der Zeitspanne vom Beginn des Jahres 1849 bis Mitte 1859 in Österreich von 1071 auf 2641 km, in Ungarn von 178 auf 1389 km und in Lombardo-Venetien von 112 auf 525 km. Trotz dieser starken Zunahme der Eisenbahnkilometer war die Monarchie bereits in der Mitte der Fünfzigerjahre bei der Ausgestaltung seiner Verkehrswege

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