Inventare Teil 9. Inventar des Verkehrsarchivs in Wien (1959)

Das Wiener Verkehrsarchiv

2 direktionén für einzelne Linien unterstanden. Vom Jahre 1853 an waren hingegen alle Eisenbahnangelegenheiten wieder in einer Sektion vereinigt, für den ausführenden Dienst bestanden eine Zentraldirektion für Eisenhahn­hauten und verschiedene Betriebsdirektionen. (Nur mehr 2 statt bisher 3 Instanzen für die Betriebsführung!) Als bei der staatlichen Neuorganisation nach Beendigung des Krieges im Jahre 1859 das Ministerium für Handel, Ge­werbe und öffentliche Bauten aufgelöst wurde, übernahm auf kurze Zeit das Finanzministerium die Leitung des Eisenbahnwesens. Durch die schrittweise Aufgabe des Staatshahngedankens in den Jahren 1854—58 hatten die unter­stellten Staatseisenbahnbehörden ihre Existenzberechtigung verloren. Dagegen erweiterte sich fortlaufend der Aufgabenkreis der Generalinspektion, die vorübergehend bereits 1851 ins Leben gerufen worden war — als Bindeglied aller nunmehr selbständig gewordenen Eisenbahnverwaltungen und als oberstes Aufsichtsorgan über die Sicherheit im Eisenbahnwesen im Sinne der 1851 erlassenen Eisenbahnbetriebsordnung. Mit Beginn der konstitutionellen Ära in Österreich fielen wieder alle Eisenbahnangelegenheiten einem neu­errichteten Ministerium für Handel und Volkswirtschaft zu, das nach dem Ausgleich mit Ungarn (praktisch alle Eisenbahnangelegenheiten in Trans- leithanien wurden von ungarischen Behörden behandelt) zu einem reinen Handelsministerium wurde. Der Aufgabenkreis beider vorerwähnter Mini­sterien war wegen des Fehlens eines Staatsbahnwesens anfänglich ein sehr eingeschränkter; erst 1874 erfolgte im Handelsministerium die Zusammen­fassung aller Eisenbahndepartements in einer eigenen Sektion. Als nach 1873 eine staatliche Bautätigkeit wieder einsetzte, wurde eine eigene Direktion für Staatseisenbahnbauten errichtet. Die fortschreitende Ausgestaltung des staatlichen Eisenbahrmetzes sowohl durch Neubauten als auch durch Ver­staatlichung verschiedener Privatbahnen machte in der Folgezeit auch die Organisierung neuer staatlicher Eisenbahnbehörden für den Betrieb erforder­lich: 1882 bildete man die Direktion für Staatseisenbahnbetrieb, der bloß das im Westen und Südwesten Österreichs gelegene staatliche Betriebsnetz unter­stand, während für die galizischen Staatsbahnen eine eigene Ministerial- kommission zuständig war. Erst 1884 kam die Entwicklung in der Behörden­organisation zu einem gewissen Abschluß, als für den Bau und Betrieb aller Staatsbahnlinien eine eigene Generaldirektion der Österreichischen Staats­bahnen geschaffen wurde. Der Eisenbahnsektion im Handelsministerium blieb es neben der obersten Aufsicht vor allem Vorbehalten, das Budget fest­zusetzen und die allgemeine Verkehrspolitik zu bestimmen. Die außerordent­liche Bedeutung, die das Eisenbahnwesen erreicht hatte, und die Schwer­fälligkeit der drei Instanzen in der staatlichen Eisenbahnverwaltung (Direk­tionen, Generaldirektion, Eisenbahnsektion; seit 1894 war das staatliche Netz bereits größer als das der Privatbahnen) führten im Jahre 1896 zur Errichtung eines eigenen Eisenbahnmiriisteriums, welches im großen und ganzen — unter direkter Übernahme verschiedener Agenden der unterstellten General­inspektion — den Aufgabenkreis sowohl der aufgelösten Generaldirektion

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