Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 4. Die Leistungen des Kriegsarchivs für die Hoheitsverwaltung
37 c) Das Hilfspersonal. Die manuellen Verrichtungen in den Speichern, Beschriften und Binden der Faszikel, Einlagem und Umlagern, Ausheben und Einlegen von Akten, aber auch einfache Ordnungsarbeiten fielen seit 1924 den Angehörigen der Verwendungsgruppen 2 bis 4 zu, die Amtsgehilfen, Amtswarte, Aufseher und Oberaufseher umfaßte. Stets wurde darauf gesehen, dabei Leute mit handwerklichem Können zu haben. Obwohl zwischen dem KA. und dem Bundesheer keine dienstliche Bindung bestand, gelang es der Direktion doch, vom BM. f. HW. militärische Hilfskräfte als Schreiber und Zeichner zu erhalten. Aus solchen Kommandierten waren auch geeignete Ersätze zu gewinnen. Die seit 1939 ähnlich wie während des ersten Weltkrieges in größerer Zahl vertraglich aufgenommenen Kanzleikräfte und Arbeiter wurden nach Kriegsende auf den unentbehrlichen Bedarf herabgesetzt. 4. Die Leistungen des Kriegsarchivs für die Hoheitsverwaltung. Das Archiv war 1711, wie die erste Instruktion kundtat, aus dem Bedürfnis des Staates erwachsen und hatte diesem zu dienen, indem es der Staatsleitung das auf schriftlichen Unterlagen beruhende Rüstzeug darzubieten hatte. Das Archiv war nie ein entscheidungsberechtigtes Amt, es konnte nur Feststellungen vornehmen und Gutachten abgeben. Bei dem umfassenden Wirkungskreis des HKR. kam es schon bis zur Mitte des 18. Jhdt. dazu, daß das Archiv an zivile Behörden, hauptsächlich in rechtlichen und finanziellen Fragen Auskünfte erteilte. Mit der Übernahme judizieller Akten (Verlassenschaf ten) trat das Archiv auch in den Verkehr mit Privatpersonen, denen Abschriften oder hinterlegte Dokumente, Wertpapiere u. a. auszufolgen waren. Die Angliederung der Depositenadministration 1783 übertrug dem Archiv einen ausgesprochenen Verwaltungsdienst. Beim 1801 neuorganisierten KA., das vorwiegend auf militärwissenschaftliche Aufgaben beschränkt wurde, trat die Mitwirkung bei anderen Verwaltungszweigen zurück. Nach dem ersten Weltkrieg trat mit der Übernahme der Feldakten von 1914—1918 und der Militärverwaltung Altösterreichs ein gründlicher Wandel ein. Das KA. wurde ein wichtiges Glied der Verwaltungsbehörden, denn mit den Registraturen der aufgelösten Dienststellen fielen ihm auch vielfach deren Aufgaben zu. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben kam das KA. seinen sozialen Pflichten denen gegenüber nach, die aus der Teilnahme am Krieg persönliche Rechte oder Interessenansprüche abzuleiten hatten. Die hunderttausende von Personaldokumenten bildeten für unzählige Staatsbürger, auch der Nachfolgestaaten, oft die einzige Quelle, aus der Heimatzuständigkeit, Staatsbürgerschaft, Garnisonierungen, Geburtsdaten, Schulbildung (Prüfungen, Kurse), Dienstleistungen aller Art, Heirat, Kautionen, Familienstand, Verwundung und Invalidität, Erkrankung und Superarbitrierung, erworbene Rechte, Beförderungen, Auszeichnungen, Titel, Belobungen, Dienstbeschreibungen, Rangverhältnisse, Gebührenfragen, Kriegsgefangenschaft, Renten, Gnadengaben, Ableben, Nachlaß Verfügungen, Prozesse, Delikte, Strafen usw. zu entnehmen waren. Von 1918—1938 wurden vom Archiv rund 55.000 solche Fälle bear-