Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

I. Band - 3. Das Personal des Kriegsarchivs

32 4. Das Hilfspersonal. Das ständige Hilfspersonal für bloße manipulative und Reinigungs­arbeiten beschränkte sich anfangs auf 1—2 Kanzleidiener, deren Zahl sich später verdoppelte und bis 1914 auf 11 „Armeediener“ anstieg; darunter ver­sah einer den Portier- und Telephon-Dienst. Außerdem bestand aber stets die Möglichkeit, bei Bedarf sonstiger Hilfskräfte wie Schreiber, Zeichner u. a. die erforderlichen Leute von der Truppe zuteilen („kommandieren“) zu lassen. So erhielt das KA„ als es sich um die beschleunigte Herausgabe der von Eh. Carl angeregten Werke handelte, ein stattliches Personal für Hilfs­arbeiten zugewiesen, wobei nicht nur Soldaten und Unteroffiziere, sondern auch Fähnriche und Oberoffiziere für Vervielfältigungsarbeiten verwendet wurden. 1876 wurden 3 Unteroffiziere als Schreiber und Zeichner vorge­schrieben; vor 1900 wurde überdies ein technischer Beamter des Militär­geographischen Instituts für zeichnerische Aufgaben eingeteilt. Für Schreib- und Ordnungsarbeiten mußten während des Krieges zahl­reiche Mannschaft, sowie männliche Zivilangestellte, die das dienstpflichtige Alter überschritten hatten, herangezogen werden; militärische „Ordonnanzen“ vermehrten die Zahl der Armeediener. Die Buchbinderei, Lithographie und Haustischlerei wurden vergrößert oder neu eingerichtet. Photographen fanden bei der Lichtbildersammlung, Fachleute vom Film und Kino bei der Kriegs­filmpropaganda Verwendung. Die unter der Mannschaft befindlichen Ver­treter von Intelligenzberufen, wie Personen mit Hochschulbildung, Redakteure, Verleger, graphische Künstler, wurden nicht nach ihrer militärischen Charge, sondern nach fachlichen Fähigkeiten verwendet. Das weibliche Geschlecht war im KA. 1914 nur durch eine Reinigungs­frau vertreten. Als jedoch wegen der schwierigen Ersatzstellung für die Feld­truppen die Musterungen strenger durchgriffen, wurden seit Herbst 1917 „weibliche Hilfskräfte“ für die Schreibarbeiten in steigendem Maße aufge­nommen. 5. Dienst- und besoldungsrechtliche Stellung. Das KA. unterstand in wissenschaftlicher Beziehung und in Personal­angelegenheiten dem Chef des Gstbs. und durch diesen dem KM. Das Offiziers­korps des KA. bildete keinen eigenen Standeskörper, sondern setzte sich, wie schon gesagt, aus zeitlich und dauernd eingeteilten Offizieren zusammen. Diese wieder konnten entweder dem Status des Armeestandes37) oder des Ruhestandes in Lokalanstellungen angehören. Wer sich um dauernde Anstel­lung im KA. bewarb, wurde nach bewiesener Eignung in den Armeestand übersetzt. Die dauernd zugeteilten Beamten blieben jedoch stets im Status ihrer Branche. Aktive Offiziere bezogen im KA. ihre chargemäßigen Gebühren; pensio­nierte erhielten eine Ergänzungszulage (Superplus auf Aktivitätsgage) und das Quartiergeld, zu Zeiten aber auch nur die reine Pension. 37) Darunter waren Offiziere zu verstehen, die außerhalb eines Truppenver­bandes vornehmlich für Kanzlei- oder Verwaltungsdienst bestimmt waren. Für die der ersten Gruppe des Armeestandes angehörenden Offiziere galten die gleichen Beförderungsbedingungen wie für die Truppenoffiziere.

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