Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 2. Das Kriegsarchiv im Rahmen der Staatsverwaltung
18 gelangten und ein umfangreicher Auskunftsdienst vorwiegend personeller Natur einsetzte. Neben die archivalische und wissenschaftliche Tätigkeit trat eine behördliche Funktion, die über die bloße „Beglaubigung“ von Abschriften weit hinausgeht. In den ersten Nachkriegszeiten bestand ein eigenes „A rmee-Auskunftsamt“ im KA. Die 1918 beginnenden wechselvollen Zeiten dauerten für das KA. fort, als 1938 das österr. Bundesheer von Deutschland aufgelöst wurde und der gesamte Aktenbestand des BM. f. LV. in das Archiv gelangte. Mit den Jahren 1918 und 1938 erhielt das KA. eine grundsätzlich neue Stellung innerhalb der Archive und im Zuge seiner eigenen Entwicklung. Als noch die österr.-ung. Wehrmacht bestand, gab es in jedem Korpsbereich im Standorte des Korpskommandos ein etwa den Landesarchiven gleichzuhaltendes Korpsarchiv, und bei den verschiedenen Behörden, Ämtern, Gerichten, Anstalten und Truppenkörpern hatten sich ebenfalls kleine Archive gebildet, während in das KA. nur die Akten der Zentralstellen und aus Kriegszeiten im allgemeinen nur jene von der Brigade aufwärts eingeliefert wurden. Mit dem Ende der k. u. k. Wehrmacht 1918 und des ÖBH. 1938 strömten die Akten aller militärischen Stellen, die sich auf dem Boden der Republik Österreich einmal befunden hatten, in das Archiv, das damit den Charakter eines Militär-Zentralarchivs annahm. 1945 trat eine neuerliche Umstellung ein. Wie vor 1938 trat das KA. wieder in den Verband der Bundes-Zivilverwaltung, wurde ein Teil des ÖStA. und hatte neben den vorerst stark im Hintergrund bleibenden wissenschaftlichen Arbeiten vornehmlich zwei Hauptaufgaben: die archivalische Neuordnung der durch den Krieg 1938/45 verlagerten und beschädigten Bestände und die abermals einsetzende Auskunftstätigkeit auf personalrechtlichem Gebiete. Zwei Kriegsgenerationen, d. h. alle bis zum 13. 3. 1938 in der österr.-ung. Wehrmacht bzw. im ÖBH. gedienten Personen waren nunmehr bei Beschaffung von Personaldokumenten an das KA. gewiesen. Diesem kam aber auch die Aufgabe zu, nach Aufhören der militärischen Zentralstelle die Erledigung zahlreicher Angelegenheiten auf Grund der im KA. befindlichen Registratur des BM. f. LV. in die Wege zu leiten. Hiebei ging es nicht mehr um die bloße Heraussuche von Akten, sondern oft um die referierende Bearbeitung von Erhebungsfällen für die Staatsverwaltung. Seit 1945 kam noch ein weiteres Moment hinzu, nämlich das teils vollkommene, teils weitgehende Aufhören mehrerer Militärarchive des Auslandes. Die natürliche Folge davon war, daß sich die militärgeschichtliche Forschung auf manchen Gebieten nach Wien verschob, wo die reichen Quellen von Jahrhunderten erhalten geblieben sind. Die Doppelrolle des KA. als wissenschaftliche Anstalt und als Ersatzbehörde für nicht mehr existente Zentralstellen ist ein Übergangszustand. B. Der Titel. Nach Gründung des HKR. durch F e r d i n a n d I. im Jahre 1556 entstand die hofkriegsrätliche Registratur mit der Aufgabe, die Akten des HKR. auf Grund verschiedener seit 1564 erlassener Kanzlei-Ordnungen geordnet aufzubewahren. Diese Registratur war der Ursprung des KA. Mit dem Hofdekret vom 4. 4. 1711 3) bestellte auf Antrag des Prinzen Eugen von Savoyen Kaiser Josef I. einen eigenen Archivar bei der Hofkriegskanzlei und seither 3) KA. — HKR. 1711, April, Nr. 36, Reg.