Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)
I. Band - 2. Das Kriegsarchiv im Rahmen der Staatsverwaltung
19 wurden verschiedene Bezeichnungen für das KA. üblich: „Hofkriegsrätliches Archiv“, „Archivum bellicum“, „Hofkriegskanzlei-Archiv“ oder „Archivariat der Hofkriegskanzlei“. Erzherzog Carl legte im Zuge seiner allgemeinen Heeresreform am 20. 3. 1801 dem Kaiser ein Mémoire vor, in welchem er die Errichtung eines vom bisherigen (bis 1846 weiterbestehenden) hofkriegsrätlichen Archiv getrennten „Kriegs-Archivs“ beantragte4), was Franz II. mit 23. 3. 1801 genehmigte. Aus dem „k. k. Kriegsarchiv“ wurde dann 1889 das „k. u. k. Kriegsarchiv“, als die Einrichtungen der gemeinsamen Wehrmacht in Auswirkung der Bestimmungen des österr.-ung. Ausgleiches von 1867 die Bezeichnung „kaiserlich und königlich“ annahmen. Das Jahr 1918 verwandelte das k. u. k. KA. in das „Kriegsarchiv“, bis das Jahr 1938 das Archiv in vier Teile aufspaltete: das „Heeresarchiv“, das „Marine-Archiv“, die „Heeresbücherei“ und die „Kriegswissenschaftliche Abteilung der Luftwaffe“ (späteres Luftfahrt-Archiv). Diese Teilung nahm 1945 ihr Ende und die ebengenannten vier selbständigen Institute fanden wieder im „Kriegsarchiv“ ihre Zusammenfassung, das dem mit 14. 5. 1945 errichteten öStA. eingegliedert wurde5). Bei Zitierungen erscheint das Archiv in den Publikationen als „Kriegsarchiv Wien“. C. Die dienstliche Unterstellung. Von 1711 bis 1801 unterstand das KA. dem HKR., dessen Aktenbestände es verwaltete. Als 1758 Graf Lacy der erste Chef des GQuMSt. wurde und die militärwissenschaftlichen Fragen auf diesen überzugehen begannen, machte sich ein zunehmender Einfluß des GQuMSt. auf das KA. fühlbar, bis dann 1801 die ausdrückliche Unterstellung des KA. unter denselben erfolgte. Der Gstb. blieb im Wesen bis 1918 die Vorgesetzte Dienststelle des KA., wenn sich auch im Wandel der Zeiten manche vorübergehende Änderungen ergaben: 1801—1805 war der GQuMSt. die Vorgesetzte Stelle, 1805 der HKR., da das gesamte Personal des GQuMSt. in das Feld abrückte, 1806—1809 die General-Militärdirektion des KM., 1809—1815 der GQuMSt. (Radetzky), 1815— 1816 das Präsidialbüro des HKR. (wegen Rangfragen), 1816— 1876 der GQuMSt. bzw. Chef des Gstbs; von 1853—1860 bildete der GQuMSt. die „II. Sektion des Armee-Oberkommandos“, 1876—1913 der Chef d. Gstbs in wissenschaftlicher und personeller Hinsicht, das RKM. (KM.) im Wege d. Gstbs. in übriger Hinsicht, 1913—1918 das KM.: „Das KA. ist dem KM. unmittelbar untergeordnet. Die Weisungen für die Ausführung der wissenschaftlicften Arbeiten ergehen vom Chef d. Gstbs., der auch befugt ist, das KA. diesbezüglich zu inspizieren“ 6). 1918—1920 Liquidierendes KM., Archiv-Bevollmächtigter der Republik, StA. f. HW., Bevollmäehtigten-Kollegium (internationale Liquidierung) und das MLA. waren der Reihe nach die Vorgesetzte Dienststelle des KA. 1920—1938 mit August 1920 kam das KA. vom MLA. zum Bundeskanzleramt (Staatskanzlei), mit Jänner 1923 zum Bundesministerium für Inneres, da dieses jedoch kurz darauf mit dem BKA. vereinigt wurde, blieb das BKA. die Vorgesetzte Dienststelle. 1938—1945 während der deutschen Okkupation waren unterstellt: das „Heeresarchiv“ (altes KA.) dem Oberkommando des Heeres, das „Marine-Archiv“ dem 4) Langer, a. a. O., S. 25 f. 5) Behörden-Überleitungsgesetz, StGBl. 97/1945, § 10 (3). 6) VB1. für das k. u. k. Heer, Beiblatt 6, 8. 2. 1913. 2*