Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

II. Band - 10. Das Archiv der Staatskanzlei – Heeresamt (1945—1946).

75 3. Die Luftfahrt-Bildersammlung. Die Bildersammlung des Luftfahrt-Archivs wurde nach 1945 der neuauf- gestellten Bildersammlung des KA. angegliedert. Siehe S. 91 f., ferner AB. 659 —4/L—9 und AB. 660—4/L—10. II. DAS LUFTFAHRT-MUSEUM. Das Luftfahrt-Museum wurde 1947/48 in 3 Räumen im Archivgebäude Karl Schweighofergasse 3 eingerichtet. Im Luftfahrtarchiv wurden 1938—1945 durch Oberst J. D i a k o w verschiedene Gegenstände gesammelt, die an die Entwicklung der österreichischen Luftfahrt erinnern und die in den einzelnen Räumen des Archivs verstreut aufbewahrt wurden. Diese Sammlung wurde nach 1945 zu einem Museum vereinigt, systematisch aufgestellt und durch eine eingeleitete Aktion noch wesentlich ausgebaut, sodaß das Luftfahrt­museum heute einen guten Überblick über die Geschichte der Luftfahrt in Österreich (-Ungarn) bietet. Das Museum gliedert sich in die Räume: I. Von Kress bis zum ersten Weltkrieg, II. Weltkrieg 1914—1918, III. Von 1918 bis 1938. Bis 1952 zählte das Museum 633 Inventar-Nummern, die in einem Museums-Katalog verzeich­net sind. Interessenten wird das Museum nach Anmeldung gezeigt, sonst wird es in die allgemeinen Archiv-Führungen einbezogen. Verzeichnis: Das Luftfahrt-Museum umfaßte mit Stichtag vom 30. XI. 1952 633 Inventar-Nummern, darunter 428 Bilder, Zeichnungen und Abzeichen, 21 Instru­mente, 21 Schriften, Flugzettel, Plakate, 14 Modelle, 14 Bücher und Alben, 11 Tro­phäen, 9 Bestandteile von Flugzeugen und Ballonen, 5 Ausrüstungsgegenstände, 6 Waffen, 5 Plaketten, 4 Tabellen und 2 Karten. (AB. 661—4/L—11). 10. Das Archiv der Staatskanzlei — Heeresamt (1945—1946). In der am 27. April 1945 gebildeten provisorischen Staatsregierung der Republik Österreich wurde im Rahmen der Staatskanzlei ein Unterstaats­sekretär für Heerwesen bestellt1). Dieser Dienststelle, anfänglich als „Staatskanzlei-Heerwesen“, dann seit August als „Staatskanzlei-Heeresamt“ bezeichnet, fielen „bis zur Errichtung eines selbständigen Staatsamtes für Heerwesen“ insbesondere folgende Aufgaben zu: „Aufstellung und Organi­sation von Militär-, Wach- und Bauformationen, die Angelegenheiten der Per­sonal- und Sachdemobilisierung der deutschen Wehrmacht, die Heimführung der Kriegsgefangenen, die Ausforschung der Kriegsvermißten und die Kriegs­gräberfürsorge“ -). Am 10. Dezember 1945 verfügte der Alliierte Rat in Hinblick auf die Bestimmungen des Potsdamer Übereinkommens, daß die Regierung Öster­reichs alle militärischen oder militärähnlichen Organisationen, also auch das Heeresamt, aufzulösen habe; der Vollzug war bis zum 11. Jänner 1946 zu melden. Daraufhin stellte das Heeresamt seine Tätigkeit ein; jene Aufgaben, deren Weiterführung im öffentlichen Interesse gelegen war und dem Auftrag der Alliierten nicht widersprach (Kriegsgefangenen- und Heimkehrerangele­0 StGBl. 1945, 1. Stück, S. 3. 2) Ebenda, 23. Stück, S. 115, Behördenüberleitungsgesetz.

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