Inventare Teil 8. Inventar des Kriegsarchivs in Wien (1953)

II. Band - 6. Der Sonderbestand - 7. Das Archiv des Österreichischen Bundesheeres1918—1938 (1945)

49 gadekommando bezeichnet. Das nachstehende Verzeichnis ist nur ein vorläu­figes. Verzeichnis: Der ganze Aktenbestand der Brigaden und Divisionen (1920 bis 1938) wurde 1944 verlagert und ist mit Einbußen zurückgelangt. — 1. Brigade (Division): 342 Fasz.; 2. Brigade (Division): 570 Fasz.; 3. Brigade (Division): 168 Fasz.; 4. Brigade (Division): 21 Fasz.; 5. Brigade (Division): 242 Fasz.; 6. Brigade (Division): 314 Fasz.; 7. Division: 48 Fasz.; 8. Brigade: 13 Fasz.; Befehle der Brigaden und Divisionen: 52 Fasz. b) Truppen. Für die Organisation der Truppen waren die Bestimmungen des Friedens­vertrages maßgebend. 1920 wurden auf gestellt: 6 Infanterie- und 6 Alpen­jägerregimenter, je 2 selbständige Infanterie- und Alpenjägerbataillone, 6 Rad­fahrbataillone, 6 Brigadeartillerieabteilungen, 1 selbständiges Artillerieregi­ment, 6 Schwadronen, 6 technische (Pionier-)Bataillone samt Brückenzügen, 6 Verbindungs-(Telegraphen-)Kompagnien, endlich je 6 Kraftfahr- und Fahr­züge. Der weitere Ausbau des Heeres ist dem jeweiligen Schematismus zu entnehmen. Über die vorhandenen geordneten Truppen-Akten gibt der AB. 568—4—18 Auskunft; eine größere ungesichtete Aktenmenge war 1944 verlagert worden und harrt noch der Neuordnung. Die Akten der Fliegertruppe erliegen im Luftfahrtarchiv (siehe S. 74). Verzeichnis: Infanterie: Gardebataillon: 2 Fasz.; Infanterieregiment Nr. 1, 2, 4—7, 11—15, 17, (1920—1937): 252 Fasz., dazu eine Kartothek über Unteroffiziere und Mannschaft der Regimenter 4 und 5; Selbst. Infanteriebataillon Nr. 1 (1922—1935): 9 Fasz.; Feldjägerbataillon Nr. 2 (1922—1937): 10 Fasz.; Alpenjägerregiment Nr. 7-—12 (1920—1937): 105 Fasz.; Alpenjägerbataillon Nr. 1 (1936—37), 1935 aus Teilen des IR. 7 aufgestellt: 1 Fasz.; Selbst. Alpen­jägerbataillon Nr. 3—4 (1920—1937) : 4 Fasz.; Kraftfahrjägerbataillon Nr. 2—4 (1920—1937): 50 Fasz.; Radfahrbataillon Nr. 6 (1929): 1 Fasz.; — Artillerie: Leichtes Artillerieregiment Nr. 1—3, 5—7, 9 (1920—1937): 88 Fasz.; Selbständiges Artillerieregiment (1920—37): 10 Fasz.; — Kavallerie: Dragonerregiment Nr. 2 (1932—37), vorher Schwadron Nr. 2: 1 Fasz.; Schwadron Nr. 3 (1921): 1 Fasz.; Schwadron Nr. 5 (1924—35): 1 Fasz.; — P i o ni e r t r u p p e: Pionier­bataillon Nr. 1—8 (1920—1937): 20 Fasz.; Brückenbataillon und vereinigte Brük- kenzüge (1926—37): 1 Fasz.; — Telegraphentruppe: Telegraphenbataillon Nr. 2—6 (1923—1937): 28 Fasz.; Heerestelegraphenabteilung (1934—36): 1 Fasz.; — Kraftfahrtruppe: Divisionskraftfahrabteilung Nr. 1, 2, 4, 5 (1924 bis 1937): 14 Fasz.; Ausmarsch- und Mobilisierungspläne der Truppen, Garnisons­alarmpläne: 67 Fasz. c) Schulen und Kurse. Auch für die Ausbildung der Offiziere sah der Vertrag von St. Germain einschränkende Bestimmungen vor. So war eine schulmäßige Ausbildung zum Generalstabs dienst unstatthaft; es konnte nur eine militärische Fachprüfungs­kommission ,auf gestellt werden, vor der Offiziere und Beamte, die eine Ver­wendung im höheren Dienst anstrebten, ihre Eignung durch Ablegung von strengen Fachprüfungen nachweisen mußten. Erst seit 1936 bestanden „Hö­here Offizierskurse“ für die Ausbildung zum Generalstabs-, zum kriegstech­nischen und Intendanz-Dienst. Der Nachwuchs an jungen Offizieren wurde zuerst in der Heeresschule in Enns herangebildet. Diese teilte sich in einen dreijährigen Lehrgang für Mittelschulabsolventen — die spätere Offiziersakademie — und in einen zwei­jährigen Lehrgang für geeignete Unteroffiziere, die Offiziersschule; 1934 4

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